“Schützen Sie Ihren Rechner mit der neuen kostenlosen Version des Flash-Players vom Software-Anbieter Adobe“, empfahl das Abendblatt auf der Seite...

"Schützen Sie Ihren Rechner mit der neuen kostenlosen Version des Flash-Players vom Software-Anbieter Adobe", empfahl das Abendblatt auf der Seite "Wissen" am vergangenen Freitag. Durch diesen Tipp gerieten mehrere Leser in eine Falle: Sie landeten bei fehlerhafter Eingabe der genannten Adresse bei einem zwielichtigen Anbieter, der das Herunterladen der eigentlichen Gratis-Software (Freeware) mit einem Abo verknüpft, das er mit 89 Euro berechnet.

"Ein fürchterlicher Dauerbrenner", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Seit Jahren kämpfen die Verbraucherschützer gegen Abonnements-Betrügereien im Internet. "Beschwerden über kostenpflichtige Download-Angebote von Freeware häufen sich seit vier, fünf Monaten. Dabei setzen die Anbieter auf die weit verbreitete Kenntnis, dass Programme wie Firefox und Flash-Player kostenlos sind. Sie verstecken Preisangaben und die Kostenpflichtigkeit ihres Services so geschickt, dass viele Nutzer darauf hereinfallen."

Im Fall der Abendblatt-Meldung führte eine fehlerhafte Eingabe der Internetadresse in die Irre (wer www. vor die korrekt zitierte Adresse setzte, die nur get.adobe.com/de/flashplayer lautet), nämlich zu "software-loads". Oftmals verleiten auch Pop-ups (Werbefenster) zum Besuch der betrügerischen Websites. Von einem besonders perfiden Beispiel berichtet der Online-Dienst Heise: Unter "software-stream" gibt es eine Variante des Webbrowsers Firefox, bei dem Adressen von Verbraucherschutz-Websites blockiert sind. Der Verdacht liegt nahe, dass sich der betrogene Kunde schlechter über seine Rechte informieren können soll, zumal diese Sperre alle Internet-Applikationen auf dem betroffenen Rechner erreicht.

Um solchen kostspieligen Reinfällen vorzubeugen, empfiehlt Edda Castelló, intensiv nach Preisen zu suchen. Auch die Abfrage der Adresse durch den Anbieter sollte stutzig machen. Und nicht zuletzt sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig gelesen werden.

Ist das Kind in den Brunnen gefallen, so nennt die Verbraucherzentrale drei goldene Regeln:

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen! Nur wenn ängstliche Opfer schließlich doch zahlten, werde die Betrugsmasche lukrativ, warnt Castelló. Stattdessen sollten die Betroffenen den Vertrag widerrufen.

Den Anbietern ist nur schwer beizukommen: Viele haben ihren Sitz im Ausland. Inländische Anbieter ließen sich mit einer Klage auf Unterlassung stoppen, doch solche Verfahren dauern Jahre - in dieser Zeit werden die Seiten rechtskonform umgestaltet oder eine neue Firma gegründet. Castelló verrät einen "Supertrick": "Die Betroffenen können die Banken anschreiben, auf deren Konto das Geld überwiesen werden soll. Sie haben kein Interesse daran, Konten von zwielichtigen Kunden zu führen."


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