Weltweit fehlen Spenderorgane wie Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse. In Deutschland warten 12 000 Schwerkranke auf ein Organ, mehr als 8000 auf eine Niere. Viele sterben während der Wartezeit.

Ohne den erklärten Willen zur Organspende (Organspenderausweis) darf in Deutschland kein Organ von Toten entnommen werden. Diese "Zustimmungslösung" gilt auch in Dänemark, Griechenland oder Großbritannien. In anderen Ländern gilt die "Widerspruchsregelung". Das bedeutet: Organe können entnommen werden, wenn vorher nichts Gegenteiliges schriftlich festgelegt wurde. Auch Ausländer, die dort im Urlaub verunglücken, können dadurch zu Organspendern erklärt werden, zum Beispiel in Italien, Österreich oder Spanien.