Wer ab 2009 ein Haus kauft oder mieten will, dass nach 1965 gebaut worden ist, hat Anspruch darauf, dass der Verkäufer den Energieausweis des...

Wer ab 2009 ein Haus kauft oder mieten will, dass nach 1965 gebaut worden ist, hat Anspruch darauf, dass der Verkäufer den Energieausweis des Gebäudes vorlegt. So sollen Mieter und Käufer die Energie-Nebenkosten schneller und einfacher abschätzen können. Im Energieausweis ist zu erkennen, welchen Energiebedarf das Objekt hat. Außerdem stehen Modernisierungsempfehlungen darin, die Eigentümer dazu bringen sollen, mehr für die Energie-Effizienz ihrer Häuser zu tun. Der Ausweis wird von Energieberatern erarbeitet und für das Haus ausgestellt, auch bei Mehrfamilienhäusern nicht für Wohnungen.

Sichtbar gemacht wird die Energie-Effizienz farblich: grüne Balken stehen für hohe, rote für niedrige. Außerdem sind Vergleichswerte verzeichnet, an denen sich Mieter und Käufer orientieren können.

Es gibt den Bedarfsausweis (Fachleute berechnen den Energiebedarf anhand technischer Daten) und den Verbrauchsausweis (erfasst das Ergebnis der Heizkosten-Abrechnungen der vergangenen drei Jahre). Je nach Anzahl der im Gebäude lebenden Menschen und Heizgewohnheiten ergeben sich dabei verschiedene Verbrauchsangaben. Mieterschützer raten Verbrauchern, sich genau anzuschauen, welcher Typ Ausweis vorliegt, denn Hausbesitzer dürfen grundsätzlich aussuchen, welcher der beiden Ausweise ihnen lieber ist. Für kleine, energetisch unsanierte Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen kommt allerdings nur der Bedarfsausweis in Frage. Für neu gebaute Wohnhäuser ist er seit 2002 schon Pflicht.

Der Ausweis kostet den Miet- oder Kaufinteressenten nichts

Wer auf Nummer sicher gehen will und den Verkäufer dazu bringt, nimmt am besten die Werte mit in den Kaufvertrag auf, denn mit dem Ausweis können sie den Verkäufer später nicht in Haftung nehmen.