Praktizierter Umweltschutz: Für den nachträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters räumt der deutsche Fiskus, wie mehrfach berichtet, Dieselfahrern einen Steuerbonus ein. Bundestag und Bundesrat haben zum 1. April 2007 die Förderung der Partikelfilternachrüstung von einmalig 330 Euro beschlossen. Dieser Betrag wird mit der fälligen Kraftfahrzeugsteuer verrechnet und ist für Nachrüstungen im Zeitraum 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 vorgesehen. Die Summe gleicht rund zwei Drittel der Kosten für die Nachrüstung aus. Halter von Diesel-Pkw ohne Rußpartikelfilter müssen dagegen künftig einen Steuerzuschlag von 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter Hubraum im Vier-Jahres-Zeitraum von April 2007 bis Ende März 2011 zahlen.