Teil 4: Ein Umzug in hohem Alter will gut überlegt sein. Servicewohnen ist eine mögliche Variante für Menschen, die sich noch zu fit für einen Heimplatz fühlen.

Die Ansprüche an die eigenen vier Wände verändern sich im Alter: Haus und Garten sind allein nur schwer zu bewirtschaften. Oder die Wohnung liegt im dritten Stock ohne Fahrstuhl, und es gibt Schwierigkeiten beim Treppensteigen. Eine Alternative ist das Servicewohnen. Geboten werden altengerecht ausgestattete Wohnungen, ein breit gefächertes Betreuungsangebot und das Ganze zu bezahlbaren Mieten. Aber: Lebt man da wie im Altenheim? Wie ist die Nachbarschaft?

Cornelis van Beek hat sich für das Servicewohnen in der Charlottenburger Straße (Hamburg-Jenfeld) entschieden. Das ist eine Wohnanlage der Vereinigten Hamburger Wohnungsbaugenossenschaft eG (vhw) mit 124 Wohnungen. Der ehemalige Lkw-Fahrer lebt in einer 40 Quadratmeter großen Einzimmerwohnung und führt dort seinen eigenen Haushalt.

Im Haus gibt es einen Aufzug, elektrische Türöffner und einen gern genutzten Gemeinschaftsraum. Zur Wohnung gehören Küche, WC und Dusche sowie ein Balkon. Der 74-Jährige hat sich hier liebevoll eingerichtet. „Als ich diese Wohnung vor drei Jahren besichtigt habe, wusste ich: Die will ich haben! Allerdings waren meine Möbel zu groß. Die sechssitzige Couchgarnitur musste gegen ein kleines Sofa getauscht werden. Ich habe mir auch einen neuen Kleiderschrank gekauft.“

Zahlreiche Stiftungen und Wohnungsbaugenossenschaften bieten Seniorenwohnungen für Bewohner mit kleinem Geldbeutel. Bei Wohnungsgrößen zwischen 30 und 50 Quadratmetern für eine Person sind Mieten von 350 bis 600 Euro (warm, inkl. Betreuungszuschlag) zu zahlen. Da dieser Wohnraum öffentlich gefördert wird, gibt es Einkommensgrenzen.

Maßgebend ist immer das Bruttojahreseinkommen. Zunächst werden davon 102 Euro als Werbungskosten anerkannt und dann vom verbleibenden Einkommen zehn Prozent für Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung abgezogen. Sofern nach diesen Abzügen das errechnete Nettoeinkommen pro Jahr eine Höhe von 18.000 Euro bei alleinstehenden Senioren (27.000 Euro bei Ehepaaren) nicht übersteigt, stellt das Bezirksamt den §-5-Schein, auch „Wohnberechtigungsschein“, aus.

Häufiges Missverständnis

Ein Beispiel: Von einer Jahresbruttorente von 20.102 Euro werden 102 Euro und 2000 Euro (zehn Prozent für Krankenkassenbeiträge) abgezogen. Die errechnete Nettojahresrente liegt bei 18.000 Euro (1500 Euro monatlich), das heißt innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenzen.

Wer über ein höheres Einkommen verfügt, kann entweder seinen persönlichen Härtefall geltend machen oder er zahlt einen Aufschlag. Die Wohnung von Cornelis van Beek kostet mit einem §-5-Schein 433 Euro, ohne diesen Wohnberechtigungsschein werden bei den besser verdienenden Mietern 495 Euro im Monat berechnet – inklusive der Servicepauschale. Über die zentrale Rufnummer der Hamburger Behörden gibt es Auskunft zum §-5-Schein, Tel.: 115 (7 Cent pro Minute), außerhalb von Hamburg: 040/428 28-0.

Im Rahmen des Servicewohnens werden auch Ausflüge angeboten. So finden neue Bewohner schnell Kontakt. „Man muss offen und ehrlich auf die Menschen zugehen“, rät Cornelis van Beek. Gemeinsam mit den Nachbarn hat er eine Spielerunde ins Leben gerufen. Dieser freundschaftliche Kontakt ist ihm sehr wichtig. Im Lauf der Jahre hat sich eine Clique gebildet, in der einer dem anderen hilft. „Als es mir neulich nicht gut ging, wurde für mich gekocht“, sagt Cornelis van Beek, „und heute gehe ich mit meiner Nachbarin, die seit Kurzem auf einen Rollstuhl angewiesen ist, ins Einkaufszentrum.“

Sollte ein langjähriger Bewohner krank oder pflegebedürftig werden und Hilfe benötigen, kümmern sich die Nachbarn um ihn. Außerdem vermitteln die Mitarbeiter des Sozialen Dienstes Hilfestellungen, damit nach einem Klinikaufenthalt die Versorgung daheim – vom Pflegedienst über das Mittagessen bis zu Medikamenten – gewährleistet ist. Dafür ist eine Servicepauschale in Höhe von 47,65 Euro für eine Person monatlich zu zahlen. Das bedeutet Sicherheit im Notfall.