28.12.12

Überblick

Praxisgebühr, Elterngeld und Hartz IV ändern sich 2013

2013 kommt die Rundfunkabgabe für alle, die Praxisgebühr fällt weg und der Hartz-IV-Satz steigt. Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Foto: dpa
Jahreszahl 2013 am Nachthimmel
Neues Jahr, neue Regelungen

Adé Praxisgebühr, hallo Rundfunkbeitrag: Zum 1. Januar 2013 ändert sich einiges. Das sind die wichtigsten Neuregelungen, die Sie sich merken sollten:

Rentenversicherung: Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent des Bruttoeinkommens. Damit sollen Arbeitgeber und Versicherte jährlich um rund 3,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Pflegeversicherung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt von 1,95 auf 2,05 Prozent, für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent. Demenzkranke erhalten eine Reihe von verbesserten Leistungen. Daneben können Bürger für die private Vorsorge unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse von 60 Euro im Jahr erhalten.

Patientenrechtegesetz: Ein entsprechendes Gesetz bündelt die bislang im Standes-, Zivil-, Straf- und Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen und macht sie so für Patienten übersichtlicher. Die Beziehungen zwischen Patienten und Ärzten sollen in einem Behandlungsvertrag definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen.

Praxisgebühr: Wer im kommenden Jahr zum Arzt geht, muss keine zehn Euro pro Quartal mehr zahlen. Die 2004 eingeführte Praxisgebühr wurde nach langer politischer Diskussion abgeschafft.

Unisex-Tarife: Bereits vor dem Jahreswechsel – am 21. Dezember - treten in allen Versicherungsbranchen die sogenannten Unisex-Tarife in Kraft. Sie machen Schluss mit der vom Europäischen Gerichtshof beanstandeten Geschlechterdiskriminierung. Teurer wird es dadurch für Männer im Bereich der Alters- und Berufsunfähigkeitsvorsorge – und für Frauen bei Risikoversicherungen. Diese haben die Versicherungen bisher nach Geschlecht differenziert. Mit den Unisex-Tarifen zahlen Männer und Frauen künftig für die gleiche Versicherung den gleichen Preis.

Minijobs: Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt von 400 auf 450 Euro. Zugleich müssen Minijobber, die ab dem 1. Januar 2013 anfangen zu arbeiten, eigene Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Auf Antrag kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner steigt ebenfalls von 400 auf 450 Euro.

Hartz IV: Der Regelbedarf für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger erhöht sich um acht auf monatlich 382 Euro. Erstmals seit der Hartz-IV-Reform von 2010 steigen auch die Sätze für ältere Kinder von Langzeitarbeitslosen. Für Kinder bis sechs Jahre steigt der Satz auf 224 Euro, für Kinder bis 14 Jahre auf 255 Euro und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren auf 289 Euro.

Rundfunkbeitrag: Am 1. Januar löst der Rundfunkbeitrag die bisherige Rundfunkgebühr ab. Er beträgt weiterhin monatlich 17,98 Euro. Künftig gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Die Zahl der Rundfunkgeräte und Personen spielt keine Rolle mehr. Neu ist auch, dass Menschen mit Behinderung sich künftig mit einem ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro im Monat beteiligen müssen. Bislang waren Behinderte, in deren Ausweis das Kürzel RF vermerkt war, komplett von der Beitragspflicht befreit. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel bei Taubblindheit oder dem Beziehen von Blindenhilfe, kann die Gebühr erlassen werden.

Portoerhöhung: Das Verschicken von Briefen wird im kommenden Jahr teurer. Die Deutsche Post erhöht das Porto für den Standardbrief von von 55 auf 58 Cent. Es ist die erste Portoerhöhung für Standardbriefe seit 15 Jahren. Außerdem verteuert sich der Maxibrief von 2,20 auf 2,40 Euro und es gibt Preiserhöhungen bei internationalen Briefsendungen.

Verkehr: Als neue Konkurrenz zu Zügen, Autos und Billigfliegern bekommen innerdeutsche Fernlinienbusse freie Fahrt. Mit Rücksicht auf den vom Steuerzahler subventionierten Öffentlichen Nahverkehr dürfen die Fernbusse aber nur Haltepunkte im Abstand von mindestens 50 Kilometern anfahren.

Mit Material von epd, dpa und dapd
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