Durchschnittsverdiener spart 9,10 Euro im Monat. Verdienstgrenze bei Minijobs steigt auf 450 Euro

Berlin. Für Millionen Beschäftigte und ihre Arbeitgeber gibt es im kommenden Jahr eine Milliardenentlastung bei der Rentenversicherung: Der Beitragssatz wird von 19,6 auf 18,9 Prozent sinken - und damit auf den niedrigsten Stand seit 18 Jahren. Der Bundesrat ließ das bereits vom Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit beschlossene Gesetz passieren. Ein Antrag des SPD-regierten Landes Nordrhein-Westfalen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit, obwohl auch das Saarland mit seiner CDU/SPD-Regierung den Antrag unterstützte.

Mit der Beitragssenkung zum Wahljahr hat dann ein Durchschnittsverdiener mit 2600 Euro Bruttoeinkommen im Monat 9,10 Euro mehr im Geldbeutel. Bei 1600 Euro sind es 5,60 Euro, bei einem Gehalt von 3500 Euro 12,25 Euro.

Im Bundesrat warb die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) vergeblich für eine modifizierte Senkung auf 19,3 Prozent. Dies könne helfen, den künftigen demografischen Herausforderungen besser zu begegnen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Ralf Brauksiepe, sagte, auch mit der Beitragssenkung werde Vorsorge getroffen. Der Beitragssatz könne nach derzeitiger Einschätzung für die nächsten sechs Jahre stabil bleiben.

Gleichzeitig steigt die Verdienstobergrenze für die rund sieben Millionen Minijobber Anfang 2013 von 400 auf 450 Euro. Und Minijobber werden in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Dafür müssen sie monatlich rund 22 Euro aufwenden. Von der Versicherungspflicht können sich Betroffene auf Antrag befreien lassen. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass Minijobber sich durch Zahlung vergleichsweise niedriger Beiträge "Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung" sichern könnten. Dazu gehört der Anspruch auf Leistungen bei Erwerbsminderung oder für berufliche Rehabilitation.