30 Jahre Teilung könnten am 24. April überwunden werden. Aber Griechen fühlen sich von Türken übervorteilt.

Bürgenstock. Nach dem Scheitern der Zypern-Verhandlungen stellt UNO-Generalsekretär Kofi Annan den Wiedervereinigungsplan der Vereinten Nationen am 24. April in beiden Teilen der Mittelmeer-Insel zur Abstimmung.

Was den Griechen missfällt: Der überarbeitete Plan kommt den Wünschen der Inseltürken nach einem längeren Verbleib der türkischen Truppen im Nordteil der Insel sowie nach Ausnahmen von EU-Regelungen über Bewegungs- und Investitionsfreiheit entgegen. Selbst nach einem möglichen EU-Beitritt Ankaras soll die Militärpräsenz Griechenlands und der Türkei erhalten bleiben. In der ursprünglichen Version des Plans war der Abzug der Truppen vorgesehen. Jetzt sollen beide "Mutterländer" bis 2011 auf der Mittelmeerinsel je 6000 Soldaten behalten dürfen, deren Zahl bis 2018 oder bis zur möglicherweise früheren EU-Mitgliedschaft der Türkei jeweils halbiert werden soll. Anschließend darf Griechenland 950 und die Türkei 650 Soldaten behalten. Athen und die griechisch-zyprische Seite wollten die vollständige Demilitarisierung; die griechisch-türkische Minderheit bestand auf einer Militärpräsenz.

Erneut wurde die Zahl der Inselgriechen, die in den seit 1974 türkisch besetzten Norden zurückkehren dürfen, verringert. Vorgesehen sind jetzt 18 Prozent der türkisch-zyprischen Bevölkerung. Für die Dauer von fünf Jahren nach der Wiedervereinigung ist kein Wohnortwechsel zwischen beiden Seiten möglich.

In einem vom EU-Rat zu unterzeichnenden Anhang heißt es, beide künftigen Teilstaaten oder "Kantone" seien berechtigt, dafür Sorge zu tragen, dass nicht weniger als zwei Drittel ihrer ständigen zyprischen Bewohner die amtliche Sprache (Griechisch oder Türkisch) als ihre Muttersprache sprechen. Die griechischen Zyprer erhalten bei ihrer Rückkehr in den türkischen Teil nicht automatisch alle Bürgerrechte einschließlich des Wahlrechts; darüber entscheidet vielmehr die türkische Verwaltung.

Die beiden Teilstaaten sollen ihre eigene Regierung und Verfassung haben, über der jedoch das Grundgesetz des Bundesstaates steht. Das Staatsoberhaupt wird aus der Mitte eines sechsköpfigen Präsidentschaftsrates gewählt. Zwei Mitglieder des Gremiums stellen türkische Zyprer, die übrigen vier die Inselgriechen. Von der fünfjährigen Amtszeit des Staatsoberhaupts entfallen im Rotationsprinzip 40 Monate auf die Seite der Inselgriechen, 20 auf die türkischen Zyprer.