Jüdische und muslimische Jungen dürfen im religiössen Rahmen ab sofort wieder beschnitten werden - allerdings nur von Ärzten. In Hamburg wird derzeit kein Fall strafrechtlich verfolgt. Einheitliche Linie der Bundesländer noch nicht in Sicht.

Berlin/München/Hamburg. Muslimische und jüdische Jungen dürfen im Bundesland Berlin ab sofort wieder im religiösen Rahmen beschnitten werden. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat am Mittwoch eine entsprechende Übergangsregelung vorgestellt. Vertreter des Jüdischen Krankenhauses, an dem zahlreiche medizinische Beschneidungen für beide Glaubensgruppen vorgenommen werden, zeigten sich in einer ersten Reaktion „dankbar“. Beim Vorgehen der Justiz in Fällen religiöser Beschneidung gibt es allerdings noch keine einheitliche Linie der Bundesländer.

Das Kölner Landgericht hatte Ende Juni die Beschneidung von Jungen als strafbare Körperverletzung gewertet, selbst wenn die Eltern einwilligen. Der Spruch sorgte über die Grenzen Deutschlands hinaus für Aufsehen. Juden und Muslime protestierten einhellig. In Kürze will sich der Bundestag mit dem Thema befassen, um eine bundeseinheitliche Regelung zu ermöglichen.

Laut Heilmann wird in Berlin nun von einer strafrechtlichen Verfolgung abgesehen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Demnach müssen Eltern beziehungsweise sonstige Sorgeberechtigte ausführlich über die Risiken der Beschneidung aufgeklärt werden. Im Anschluss ist das Verfassen einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten notwendig, die notfalls auch als Vordruck angeboten wird. Den Beschneidern muss zudem ein Nachweis vorliegen, wonach eine „religiöse Notwendigkeit“ für den Eingriff besteht und die Beschneidung „religiös motiviert“ ist. Dieser Nachweis kann durch einen Passus in besagter Einwilligung oder durch eine Bestätigung der jeweiligen Religionsgemeinschaft erfolgen.

Zudem darf der Eingriff nur durch Ärzte vorgenommen werden. Eine weitere Voraussetzung sind eine sterile Umgebung und sterile Hilfsmittel. Gefordert wird auch eine größtmögliche Schmerzfreiheit und eine blutstillende Versorgung für das Kind. Würden einzelne oder mehrere Voraussetzungen während des Rituals fehlen, ist es laut Justizverwaltung Sache der Staatsanwälte und Gerichte, den Einzelfall auf seine Strafbarkeit hin zu überprüfen.

Die kulante Regelung sei ein klares Signal, „dass wir muslimisches und jüdisches Leben in dieser Stadt wollen“, sagte Heilmann. Die schnelle Lösung auf Landesebene sei erfolgt, weil das Thema wegen der hohen Anzahl von Beschneidungen in Berlin „besonders relevant“ scheine. Auf eine länderübergreifende Lösung zu warten, hätte hingegen Monate gedauert. Gleichwohl habe es einen kollegialen informellen Austausch mit anderen Bundesländern zur Sache gegeben, sagte der Jurist Heilmann. Es bedürfe aber unbedingt einer bundeseinheitlichen Lösung. „Ziel ist, die Debatte zu versachlichen und einen rechtsstaatlichen Mittelweg zu finden.“

In Baden-Württemberg hatten die beiden Generalstaatsanwaltschaften in Stuttgart und Karlsruhe bereits im Juli erklärt, Beschneidungen bis zum Vorliegen einer gesetzlichen Regelung nicht strafrechtlich zu verfolgen. Die größte deutsche Generalstaatsanwaltschaft im nordrhein-westfälischen Hamm hingegen hatte angekündigt, keine generelle Richtlinie erlassen zu wollen.

Ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte am Mittwoch, man halte eine landesweite Richtlinie für unnötig, „der Bund ist jetzt am Zug, Rechtssicherheit zu schaffen“. Die Verhandlungen auf Bundesebene seien schon weit gediehen und auf einem guten Weg. Auch das Land Brandenburg sieht gegenwärtig keine Anlass für eine eigene Regelung.

In Hamburg wird von der Staatsanwaltschaft derzeit kein Fall von Beschneidung strafrechtlich verfolgt. In einem vergleichbaren Fall, wie er vom Landgericht Köln entschieden wurde, würde die Staatsanwaltschaft nicht tätig werden, sagte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers. Dies gelte insbesondere dann, wenn die Strafverfolgung mit Eingriffen wie etwa eine Hausdurchsuchung verbunden wäre. Theoretisch sei aber eine Strafverfolgung möglich, wenn ein Arzt etwa bei einer Beschneidung fahrlässig einen Behandlungsfehler verursachen würde.

Mit der faktischen Beschränkung der Straffreiheit auf Ärzte geht Berlin über die Bundestags-Entschließung vom Juli hinaus. Darin war die Regierung aufgefordert worden, bis Herbst einen Gesetzesentwurf zur Zulässigkeit einer „medizinisch fachgerechten“ Beschneidung vorzulegen. Das Berliner Jüdische Krankenhaus kündigte in einer ersten Reaktion an, künftig wieder Beschneidungen vorzunehmen. Bis zum Kölner Urteil seien es jährlich bis zu 150 Eingriffe gewesen. 80 Prozent davon betrafen muslimische Jungen. Die meisten Beschneidungen erfolgten allerdings bei niedergelassenen Ärzten.

Mit Material von dapd und epd