Auch die Opposition läuft Sturm. Sie will Gesetz zur Weitergabe von Bürgerdaten an Unternehmen im Bundesrat kippen.

Berlin. Die Verabschiedung des neuen Meldegesetzes wird immer unwahrscheinlicher. Nach Protest von Opposition und Datenschützern äußert jetzt auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) Vorbehalte Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf. .: „Nach dem Beschluss des Bundestags sehe ich hier noch Diskussionsbedarf“, sagte Aigner der "Berliner Zeitung“.

"Im Entwurf der Bundesregierung war aus guten Gründen eine Einwilligungslösung vorgesehen. Das heißt: Die Verbraucher müssen ausdrücklich zustimmen, bevor ihre persönlichen Daten von einer Meldebehörde zu Werbezwecken weitergegeben werden. Diese Einwilligungslösung halte ich nach wie vor für den besseren Weg“, sagte Aigner. Der Bundestag hatte statt dessen eine Widerspruchslösung beschlossen. Ausdrücklich verwies die Ministerin auf die Möglichkeit des Bundesrats, das Gesetz zu ändern oder zu stoppen. "Klar ist: Ein Gesetz ist erst abgeschlossen, wenn nicht nur der Bundestag, sondern auch der Bundesrat zugestimmt hat“, sagte Aigner.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hat Schwarz-Gelb mit Blick auf das umstrittene Meldegesetz Klientelpolitik vorgeworfen. "Klar ist, dass dieses Vorhaben – so wie es der Bundestag jetzt beschlossen hat – ein Geschenk für die Werbewirtschaft ist“, sagte Peter Schaar am Montag im Deutschlandfunk. Das Gesetz enthalte "massive Verschlechterungen“ für die Bürger, kritisierte Schaar. Sie müssten einer Weitergabe ihrer Daten durch Ämter an Unternehmen ausdrücklich widersprechen – statt diese schriftlich zu erlauben. Die Erfahrung zeige aber, dass nur wenige Bürger diesen Widerspruch überhaupt einlegten, sagte Schaar.

Und selbst dann könnten Unternehmen, die bereits alte Daten von Bürgen hätten, diese bei den Ämtern aktualisieren – sogar wenn diese aus "dubiosen Quellen“ stammten. "Da hilft selbst kein Widerspruch.“ SPD und Grüne wollen das Gesetz im Bundesrat stoppen.

Auch in der Opposition wird der Widerstand gegen das vom Bundestag beschlossene neue Meldegesetz immer größer. Würde es in seiner jetzigen Form verabschiedet werden, würde es Adresshändlern den Zugriff auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. Die Oppositionsparteien kündigten eine Ablehnung im Bundesrat an. "Die Zustimmung der SPD wird es nicht geben. Die SPD wird dieses Gesetz im Bundesrat aufhalten", sagte der parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann. Auch Grüne und Linkspartei kündigten Widerstand an. Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband, sprach im MDR voneinem "Datenskandal". Die Länderkammer will im Herbst über das Gesetz beraten. In Kraft treten soll es 2014.

Das Parlament hatte die "Fortentwicklung des Meldewesens" am28. Juni mit den Stimmen von Schwarz-Gelb verabschiedet. Fünf Minuten zuvor war am Abend das EM-Halbfinalspiel Deutschland - Italien angepfiffen worden; nur wenige Abgeordnete saßen im Plenum, die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Auch SPD-Chef Sigmar Gabriel kritisierte am Wochenende den Gesetzentwurf. Er schrieb auf seiner Facebook-Seite: "Ich will nicht, dass meine Heimatstadt meine Adresse an Werbefirmen oder professionelle Datensammler verkaufen kann." Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ämter Daten wie Name und aktuelle Anschrift an solche Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne dass die Bürger vorher gefragt werden. Die Verbraucher können zwar - wie bisher - schriftlich beim Amt Widerspruch einlegen.

Eine Ausnahmeregelung in dem neuen Gesetz weicht das Widerspruchsrecht allerdings auf: Es gilt nicht, wenn sich die Adresshändler vom Amt Daten nur bestätigen oder aktualisieren lassen, die sie schon in ihren Beständen führen - was oft der Fall sein dürfte. Dann bleibt nur, direkt beim Unternehmen zu widersprechen. Dafür müssen die Bürger aber erst einmal bei den Meldeämtern in Erfahrung bringen, an wen die Daten weitergegeben wurden.

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast warf Schwarz-Gelb vor, den Daten- und Verbraucherschutz hintanzustellen, um "eine Klientelgruppe und deren Profitinteressen" zu bedienen. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, forderte, die Daten dürften nur dann an Dritte weitergegeben werden, wenn der Bürger dem zugestimmt habe oder ein gesetzlicher Auskunftsanspruch vorliege. Matthias Höhn, Bundesgeschäftsführer der Linken, sprach von einer "gesetzlich verankerten Absage an das grundlegende Bürgerrecht auf informationelle Selbstbestimmung". Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen.