Bundesverfassungsgericht hört die Euro-Kläger in der kommenden Woche an. Entschieden wird erst in Monaten. Auch die Linke klagt.

Berlin. Für Wilhelm Hankel hat die Bundesregierung "den Rubikon überschritten". Nach Ansicht des Ökonomen wird mit dem dauerhaften europäischen Rettungsschirm ESM und dem Fiskalpakt Deutschland zu einem Bundesstaat, der seine Souveränität unwiderruflich an Brüssel abgetreten hat. "Wirtschaftlich bedeutet die Euro-Rettung zudem den Ruin Europas", wettert der streitbare Professor. Gemeinsam mit dem Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, dem früheren Zentralbanker und Ökonomen Wilhelm Nölling und dem Publizisten Bruno Bandulet klagt Hankel gegen den Kurs der Regierung in der Europapolitik.

Und die Vierer-Gruppe ist nicht die Einzige, die das Bundesverfassungsgericht anruft. Auch die Fraktion der Linken, das Bündnis Mehr Demokratie um die Ex-Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sowie der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler haben in Karlruhe Beschwerde eingelegt.

+++ Richter verhandeln am 10. Juli ESM-Eilanträge in Karlsruhe +++

+++ Rösler zuversichtlich: Klagen scheitern in Karlsruhe +++

Dort, in der badischen Residenzstadt, wird das Bundesverfassungsgericht am kommenden Dienstag um 10 Uhr über die Eilanträge verhandeln. Für die acht Richter des Zweiten Senats sowie fünf wissenschaftliche Mitarbeiter gilt derzeit eine Art Urlaubssperre. Sie müssen darüber befinden, ob die Argumentation der Eilanträge zutreffend ist. Diese zielen darauf ab, die Ausfertigung der Gesetze per einstweiliger Anordnung durch das Gericht zu stoppen. So ist einer darauf ausgerichtet, Bundespräsident Joachim Gauck die Unterzeichnung der beiden Gesetze zu ESM und Fiskalpakt zu untersagen. Gauck hatte auf Bitten des Gerichts die Unterzeichnung bereits verschoben.

Ob das Bundesverfassungsgericht den Eilanträgen dann wirklich stattgibt oder nicht, soll "zeitnah", also innerhalb weniger Wochen, entschieden werden. Grundlage dafür ist Paragraf 32 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Dieser sieht in Absatz 1 vor, dass das Gericht einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln kann, "wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist". Ob der Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt verfassungskonform sind oder nicht, wird hingegen erst in einigen Monaten im Hauptsacheverfahren entschieden. Allerdings wäre eine einstweilige Anordnung aus Karlsruhe bereits ein Signal dafür, dass das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit beider Gesetze hegt.

Die Linke klagt gleich doppelt gegen Fiskalpakt und Rettungsschirm. Neben einer Organklage der Fraktion haben alle 76 Bundestagsabgeordneten der Linksfraktion gleichlautende Verfassungsbeschwerden eingereicht. "Wir wollen verhindern, dass verfassungswidrige Verträge in Kraft treten", sagte die Vizefraktionschefin Sahra Wagenknecht der "Welt". "Sowohl der ESM als auch der Fiskalpakt bedeuten eine Entmachtung des Deutschen Bundestags." Man hoffe nun, dass das Bundesverfassungsgericht "die Verträge, die Demokratie und Sozialstaat zerstören", stoppe. Grundsätzlich stehen die Linken aber hinter dem Projekt Europa, und auch die Währungsunion wollen sie mit ihrer Klage nicht sprengen. Hankel, Schachtschneider & Co. hingegen lehnen die gemeinsame Währung seit jeher ab. Und es ist nicht das erste Mal, dass sie gegen Euro-Beschlüsse vor das höchste Gericht ziehen. Und zumindest einmal, mit ihrem Lissabon-Urteil von 2009, gaben die höchsten Richter den Kritikern in Teilen recht und stellten Leitplanken für die Europapolitik auf.

Dass ein Stopp des ESM zum Staatsbankrott südeuropäischer Staaten führen könnte, hält der Staatsrechtler Schachtschneider für wahrscheinlich. "Doch der Schaden wird noch viel größer, wenn wir mit der bisherigen Politik fortfahren", ist Hankel überzeugt. Denn dann sei Inflation mit fatalen Folgen für die hiesigen Bürger und die Wirtschaft die Folge. "Es geht um eine Begrenzung des Schadens", sagte der Ökonom.

In der Bundesregierung hofft man, dass die Verfassungsrichter beim dauerhaften Rettungsschirm ESM ähnlich vorgehen wird wie bei der Vorgängerin EFSF. Die wurde von den Regierungschefs im Mai 2010, kurz nach dem ersten Rettungspaket für Griechenland, beschlossen. Anschließend stimmte der Bundestag in großer Hektik zu. Dagegen regte sich schnell Widerstand, in Karlsruhe gab es zahlreiche Klagen gegen die EFSF. Und auch Eilanträge, mit denen die Bürgschaften für den provisorischen Rettungsschirm gestoppt werden sollten. Doch die Richter verwarfen diese Anfang Juni. Karlsruhe wollte Deutschlands Beteiligung an der EFSF nicht verbieten, auch wenn in der Sache noch nicht über die Rechtmäßigkeit entschieden wurde. Die möglichen Turbulenzen an den Finanzmärkten schienen den Richtern als zu riskant. Im Oktober 2011 urteilten sie, dass die Hilfe prinzipiell rechtmäßig ist - stellten aber strengere Anforderungen für die Beteiligung des Bundestags. Läuft es beim ESM ähnlich?

Der FDP-Finanzexperte Frank Schäffler sagte dagegen, er hoffe, dass das "Bundesverfassungsgericht ESM und Fiskalpalt zu Schwarzbauten" erkläre. Der Euro-Skeptiker sagte dem Abendblatt: Die Bundesregierung wisse, dass der ESM "wegen der Gefahr fürs Budgetrecht im grauen Grenzterritorium der verfassungsrechtlichen Legalität" angesiedelt sei. "Doch die vom Fiskalpakt zur Beruhigung versprochene Haushaltsdisziplin bleibt genau das: ein Versprechen. Dieses wird genauso gebrochen werden wie der Stabilitäts- und Wachstumspakt", sagte Schäffler. Gestern Abend diskutierten er und die Landesvorsitzende der Hamburger FDP, Sylvia Canel, im Goldbekhaus mit Bürgern über die Frage, wie es weitergehe in einem Europa der Rettungsschirme, der Euro-Krise und des Fiskalpakts. Canel hob im Abendblatt hervor: "Da sich eine gemeinschaftliche Ausgabendisziplin in Europa nun schon seit Jahren nicht durchsetzen lässt, ist anstelle des ESM eine europäische Insolvenzordnung zu schaffen." Diese müsse dringend die Beteiligung aller Gläubiger vorsehen. "Haftung und Risiko gehören zusammen", sagte Canel.