Steigende Zahl von Polizeieinsätzen könnte für Bundesligavereine teuer werden

Göhren-Lebbin. Die Bilder aus den Stadien in Düsseldorf und Köln waren präsent, als die Innenminister von Bund und Länder gestern auf ihrer Tagung über Gewalt von Fußballfans berieten: Rauchbomben in der Kurve, brennende Pyrotechnik auf dem Rasen, Vermummte, die auf den Platz rennen. Nach den jüngsten gewalttätigen Zwischenfällen drohen die SPD-Innenminister damit, den Fußballvereinen die Kosten für Polizeieinsätze in Stadien in Rechnung zu stellen. Unter den Ministern ist dies aber kein Konsens.

Niedersachsens Ressortchef Uwe Schünemann (CDU) sagte: "Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass wir Polizeieinsätze nicht in Rechnung stellen." Er halte es stattdessen für sinnvoll, dass die Vereine mehr Geld in Fanprojekte zur Prävention von Gewalt steckten. Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) mahnte, die Länder könnten mehr Polizeipräsenz in den Fußballstadien nicht leisten. "Wenn es zu einer Ausweitung von Polizeieinsätzen kommt - und das ist nach der Eskalation der letzten Wochen zu befürchten -, dann müssen wir leider darüber nachdenken, die Vereine mit in die Haftung zu nehmen." Seit Jahren klagen die Länder über finanzielle und personelle Belastungen infolge der Polizeieinsätze bei Fußballspielen.

Zuletzt war es beim Relegationsspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC in der Nachspielzeit zu chaotischen Szenen gekommen, als Anhänger des Zweitliga-Dritten schon vor dem Abpfiff auf das Spielfeld stürmten. Zwar waren vor allem Düsseldorfer Fans aus Freude auf das Spielfeld gerannt, allerdings zündeten einige von ihnen mitten auf dem Platz Feuerwerk.

Auch Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) erklärte: "Wir müssen in Erwägung ziehen, dass Polizeieinsätze in den Stadien demnächst Geld kosten." Zunächst seien aber die Vereine in der Pflicht, Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt in Stadien konsequent durchzusetzen.

Angesichts der Bedrohung durch militante Islamisten will der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) Hassprediger in ihren Grundrechten beschneiden. Ihnen soll das Recht auf freie Meinungsäußerung per Gesetz abgesprochen werden. Die sogenannte Grundrechtsverwirkung kann laut Verfassung geltend gemacht werden, wenn elementare Rechte wie das Recht auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder auf Eigentum "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht" werden. Doch die Hürden für diesen Winkelzug sind extrem hoch. Vergangene Woche versetzte der Mordaufruf eines Islamisten die Behörden in Alarmbereitschaft.

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