Nicht alle Unterstürzter der rechtsterroristischen NSU können für ihre Taten verantwortlich gemacht werden. Grund ist eine Verjährungsfrist.

Karlsruhe/Berlin. Nun ist es offiziell: Mehrere Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) werden sich für ihre Taten vor keinem Gericht verantworten müssen. Sie können strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, da die ihre Verbrechen verjährt sind. Einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" bestätigte die Bundesstaatsanwaltschaft in Karlsruhe am Sonnabend.

Weil für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung eine Verjährungsfrist von zehn Jahren gilt, könnten Taten vor dem November 2001 nicht mehr verfolgt werden, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Sonnabend. Dies treffe jedoch nicht auf die fünf mutmaßlichen NSU-Helfer zu, die sich in Untersuchungshaft befinden. Gegen sie werde unter anderem wegen versuchter Beihilfe zum Mord ermittelt. Die zehnjährige Verjährungsfrist sei bei ihnen daher kein Thema.

Anders sieht es laut „FAS“ bei ehemaligen Helfern aus dem Thüringer Heimatschutzbund aus, die das Trio aus Jena nach dessen Abtauchen Anfang 1998 unterstützt hatten. In vielen Fällen sei der Kontakt in den ersten zwei Jahren abgebrochen. Nach dem Sommer 2000 habe es Kontakte zu den Helfern aus der rechtsextremistischen Szene aus Thüringen nur noch in Einzelfällen gegeben, da das Trio den Kreis der Unterstützer auf wenige Vertraute beschränkte, berichtete das Blatt. (dpa/abendblatt.de)