Sprecher des Bundesarbeitsministeriums verteidigt Anweisung, Zuwanderern aus EU-Staaten keine Hartz-IV-Leistungen zu zahlen.

Berlin. Nach dem Bericht der "Frankfurter Rundschau" vom Freitag, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren wolle, verteidigt der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums die Anweisung, arbeitsuchenden Zuwanderern aus EU-Staaten keine Hartz-IV-Leistungen zu zahlen. "Als Fachkräfte brauchen wir qualifizierte Zuwanderer, die hier arbeiten und ihren Beitrag leisten“, sagte Ministeriumssprecher Jens Flosdorff am Freitag. "Willkommenskultur bedeutet nicht die Einladung zur Einwanderung in die Sozialsysteme.“

Bisher hatten auf Grundlage eines europäischen Abkommens aus der Zeit vor Gründung der EU arbeitsuchende Zuwanderer aus einigen Ländern Anspruch auf vergleichbare Leistungen: So bekamen Spanier und Portugiesen Hartz-IV-Leistungen, Österreicher oder Polen jedoch nicht.

Flosdorff sagte dazu, es handele sich dabei um eine notwendige Rechtsangleichung. „Die rechtliche Ungleichbehandlung von EU-Bürgern hätte europarechtliche Probleme gebracht. Die haben wir jetzt abgeschafft.“ Für arbeitsuchende EU-Ausländer gebe es die Möglichkeit, bereits im Heimatland über die Zentrale Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit "die Fühler nach einem Arbeitsplatz in Deutschland auszustrecken“. (abendblatt.de/dpa)