Die Bundesanwaltschaft durchsuchte Wohnungen und Geschäftsräume mutmaßlicher Unterstützer in Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg.

Karlsruhe/Dresden. Am Mittwoch hat die Bundesanwaltschaft Geschäftsräume und Wohnungen von mutmaßlichen Unterstützern der Zwickauer Neonazi-Terrorzelle in Sachsen, Thüringen und Baden-Würtemberg durchsucht. Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. Die Beschuldigten sollen den mutmaßlichen Terroristen der Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU), Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, Schusswaffen und Sprengstoff verschafft haben. Für 14 Uhr hat Generalbundesanwalt Harald Range eine Erklärung zu den Durchsuchungen angekündigt.

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Zwei der Beschuldigten sollen den mutmaßlichen Rechtsterroristen bereits 1998 Sprengstoff und eine Schusswaffe zur Verfügung gestellt haben. Es bestehe der Verdacht, dass sie die Zwickauer Terrorzelle auch später unterstützt hätten, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zwei weitere Beschuldigte sollen den Mitgliedern des NSU 2002 und 2003 mehrere Schusswaffen verschafft haben, darunter mindestens eine sogenannte Pumpgun.

Am Mittwoch machte der Fraktionsvize im sächsischen Landtag, Klaus Bartl, in Dresden deutlich, in Sachsen werde sich zunächst nur die Parlamentarische Kontrollkommission als separates Gremium mit der Neonazi-Terrorzelle befassen. Über die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses berät der Landtag voraussichtlich erst in seiner März-Sitzung. Die Linksfraktion hofft auf entsprechende Gespräche zwischen allen Fraktionen mit Ausnahme der rechtsextremen NPD.

„Ich würde mich freuen, wenn die CDU als stärkste Fraktion zu einem solchen Dialog einladen würde, in den wir uns mit unseren Vorschlägen für den konkreten Untersuchungsauftrag einbringen werden“, erklärte Bartl. Sachsen solle nach dem Vorbild von Bundestag und Thüringer Landtag handeln, die an diesem Donnerstag U-Ausschüsse einsetzen wollen. Sowohl in Berlin als auch im Nachbarland Thüringen gibt es fraktionsübergreifend Einigkeit, dass die Ausschüsse die Arbeit von Verfassungsschutz und Polizei durchleuchten und mögliche Versäumnisse bei der Verfolgung des Neonazi-Trios aufklären sollen.

Zuvor war die Linksfraktion im sächsischen Parlament wie erwartet mit einem Antrag gescheitert, das Thema im schon bestehenden U-Ausschuss zum sogenannten Sachsensumpf zu erörtern. Allerdings diskutierte der Landtag am Mittwoch nicht über inhaltliche Fragen. Es ging nur darum, ob das Thema als dringlich auf die Tagesordnung der Parlamentssitzung kommen sollte. Dabei zeigte sich selbst die Opposition gespalten. SPD und Grüne enthielten sich der Stimme. Der Hintergrund: Die beiden Fraktionen favorisieren einen separaten Untersuchungsausschuss zur Terrorzelle. Nach den in Sachsen geltenden Regularien würde ein solcher Ausschuss von der CDU geleitet.

Bartl bedauerte, dass die anderen Abgeordneten nicht dem Vorschlag seiner Fraktion gefolgt waren. Wäre der Auftrag des bestehenden U-Ausschusses erweitert worden, hätte dieses Gremium bereits am 1. Februar den ohnehin vorgeladenen früheren sächsischen Verfassungsschutzpräsidenten Rainer Stock als Zeugen auch zur Terrorzelle vernehmen können. Der Sachsensumpf-Ausschuss, den Bartl leitet, beschäftigt sich auf Betreiben der Opposition mit angeblichen Netzwerken der Organisierten Kriminalität im Freistaat in den 1990er-Jahren. Vorwürfe dazu waren 2007 aufgetaucht, angeblich sollten Justiz und Politik verwickelt sein. Zugleich geriet der Verfassungsschutz in die Kritik.

Mit Material von dpa