Gesetzesänderungen im kommenden Jahr sollen außerdem die Steuerbürokratie verringern und Mindestlöhne in weiteren Branchen festsetzen

Hamburg. Steuern, Abgaben, Bürokratie - die Deutschen werden im Jahr 2012 entlastet. Trotz der Warnungen vor einer Rezession bringt der Schwung der Konjunktur noch ein Mini-Plus. Den Arbeitnehmern und Rentnern bleibt mehr im Portemonnaie. Auch die Unternehmen werden entlastet. Denn die Beiträge zur Sozialversicherung, die als "Lohnzusatzkosten" oft verteufelt werden, bleiben nicht nur stabil. Sie sinken auf etwa 40,2 Prozent. Vor zehn Jahren lagen die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei gut 41 Prozent. Der Bund der Steuerzahler hat ausgerechnet, dass eine Familie mit mittlerem Einkommen etwa 125 Euro pro Jahr mehr hat. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Rente mit 67

Wer 1947 geboren wurde und im kommenden Jahr 65 wird, muss bis zur Rente einen Monat länger arbeiten. Die Rente mit 67 wird schrittweise eingeführt. Schwerbehinderte und Arbeitnehmer mit 45 Beitragsjahren können nach wie vor abschlagsfrei mit 65 aufhören. 2029 soll der Geburtsjahrgang 1964 als erster mit 67 in die Rente.

Rentenbeitrag

Er sinkt von 19,9 auf 19,6 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Durchschnittsverdienst von 2500 Euro ergibt das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Entlastung von jeweils 3,75 Euro im Monat. Zum 1. Juli wird die Rente um voraussichtlich 2,3 (West) und 3,2 Prozent (Ost) steigen.

Riester-Rente

Wer in der Vergangenheit nach einer Änderung der persönlichen Verhältnisse (Scheidung, Kinderzulage, Einkommen) fällige Beiträge zur Riester-Rente nicht gezahlt hat, kann das jetzt nachholen und die Förderung behalten.

Lebensversicherung

Wer eine Renten- oder Lebensversicherung zur privaten Altersvorsorge neu abschließt, muss sich mit einem Garantiezins von nur noch 1,75 statt bisher 2,25 Prozent zufriedengeben.

Hartz IV

Der Regelsatz für Singles steigt um zehn auf 374 Euro. In Paar-Haushalten steigt der Satz um je neun auf 337 Euro. Bei Kindern bis fünf Jahre gibt es ein Plus von vier auf 219 Euro. Unter den 6,1 Millionen Hartz-IV-Empfänger sind 1,7 Millionen Kinder unter 15 Jahren.

Pflegezeit

Die Pflege von Familienangehörigen wird erleichtert. Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden die Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen währenddessen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

Pflegesatz

Für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, steigt der Pflegesatz abhängig von der Pflegestufe zwischen zehn und 60 Euro im Monat. Bei Heimbetreuung werden für Stufe III und für Härtefälle zwischen 40 und 93 Euro mehr bezahlt. Die Höchstsätze liegen dann in der ambulanten Pflege für die Pflegestufen I bis III bei 450, 1100 und 1550 Euro, im stationären Bereich bei 1023, 1550 und 1918 Euro. In Härtefällen liegt der Pflegesatz bei 1918 Euro.

Zahnersatz

Kassenpatienten müssen für Kronen, Brücken und Prothesen tiefer in die Tasche greifen. Die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Was darüber hinausgeht, wird nach der neuen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet - mit einem Aufschlag von durchschnittlich sechs Prozent.

Krankenkasse

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 3825 Euro (bislang 3712,50). Wer ab dieser Grenze verdient, muss monatlich rund neun Euro mehr für die Krankenversicherung zahlen. Krankenkassen mit Finanzschwierigkeiten müssen ihre Kunden acht Wochen vor einer Schließung informieren und im Fall der Insolvenz beim Kassenwechsel unterstützen. Die anderen Kassen sind verpflichtet, auch Kranke, Alte und Geringverdiener aufzunehmen. Durch Fusionen und Kassenpleiten wird von April 2012 an vermutlich keine Krankenkasse mehr einen Zusatzbeitrag erheben. Das könnte sich aber schnell wieder ändern.

Steuern

Wer Kinderbetreuungskosten absetzt, muss künftig nicht mehr unterscheiden, ob das wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Krankheit der Eltern war. Dadurch wird der Steuerabzug erheblich vereinfacht. Die bisherige Unterscheidung füllt ein ganzes Blatt der dreiseitigen "Anlage Kind" in der Steuererklärung, hat aber praktisch keine steuerliche Bedeutung oder Auswirkung auf die Entlastungshöhe. Außerdem kommen mehr Eltern in den Genuss des Abzugs. Bei der Gewährung von Kindergeld und Freibeträgen wird auf die Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern in der Schul- oder Berufsbildung verzichtet. Bisher entfallen Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 8004 Euro Eigeneinkünften eines Kindes. Da nur ein Prozent der volljährigen Kinder diese Grenze überschreitet, fällt die Überprüfung weg.

Entfernungspauschale

Bei abwechselnder Fahrt mit Auto, Bahn und Fahrrad zur Arbeit müssen die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel nur in Ausnahmefällen für jeden einzelnen Tag belegt werden.

Umsatzsteuer

Unternehmen mit bis zu 500 000 Euro Umsatz müssen die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Die während der Finanzkrise eingeführte und ursprünglich bis Ende 2011 befristete Sonderregel ("Ist-Besteuerung") gilt unbegrenzt.

Pfändungsschutz

Ein automatischer Guthabenschutz vor Pfändungen besteht ab dem 1. Januar nicht mehr auf dem normalen Girokonto. Dafür muss bei der Bank allerdings die Umwandlung in ein "Pfändungsschutzkonto" beantragt werden - dort ist dann das Existenzminimum von monatlich 1028,89 Euro sicher. Bisher konnten Bankkunden Sozialleistungen wie Rente, Kindergeld oder Hartz-IV-Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach dem Eingang abheben, auch wenn schon eine Pfändung lief.

Arbeitsmarkt

Bei der Förderung von Arbeitslosen gibt es künftig höhere Hürden zum Gründungszuschuss für Existenzgründer. Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld fallen weg. Für die gesamte Zeitarbeitsbranche gilt ein Mindestlohn von 7,01 Euro (Ost) und 7,89 Euro (West). Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk müssen bundesweit mindestes 11 Euro bezahlt werden. Auch bei den Gebäudereinigern tritt ein neuer Mindestlohn in Kraft: In den alten Bundesländern sind es 8,82 Euro, in den neuen Ländern 7,33 Euro. Arbeitgeber, die die fünfprozentige Beschäftigungsquote für Schwerbehinderte nicht erfüllen, müssen eine höhere Ausgleichsabgabe bezahlen. Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis, wenn sie einen Hochschulabschluss haben oder für eine Berufsausbildung ins Land kommen.

Energie

Der Wechsel eines Strom- und Gasanbieters darf künftig höchstens noch drei Wochen dauern. Ab dem 1. April kann der neue Anbieter den Kunden von jedem beliebigen Werktag an versorgen und nicht mehr erst zum 1. des nächsten Monats. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung soll bis zum Jahr 2050 auf 80 Prozent steigen. Um die Kosten dieses Ausbaus zu begrenzen, wird die Solarförderung um weitere 15 Prozent gesenkt: Bei Sonnenstrom vom Hausdach fällt sie von 28,74 auf 24,43 Cent pro Kilowattstunde. Ab Februar müssen Stromanbieter ihre Kunden in Rechnungen umfassender informieren und über ihren Verbrauch aufklären, zum Beispiel mit Grafiken zu vergleichbaren Haushalten. Das soll helfen, den Verbrauch besser einzuschätzen.