Berlin. Altkanzler fordert Schadenersatz für Veröffentlichung nicht freigegebener Tonbandaufnahmen. Dokumente gelten als besonders wertvoll.

Im Rechtsstreit gegen seinen einstigen Ghostwriter Heribert Schwan hat Altkanzler Helmut Kohl (CDU) den Autor laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung auf Schadenersatz von mindestens fünf Millionen Euro verklagt. Prozesseröffnung vor dem Landgericht Köln ist am Donnerstag, wie die Zeitung in ihrer Mittwochsausgabe berichtet. In dem 2014 erschienenen Buch „Vermächtnis - die Kohl-Protokolle“ hatte Schwan ausführlich aus Tonband-Aufnahmen zitiert, die Kohl für seine Memoiren angefertigt, aber ihm nie freigegeben hatte. Im vergangenen Jahr hatte der heute 85-Jährige gerichtlich feststellen lassen, dass die Zitate nicht hätten verwendet werden dürfen.

Streit vor Veröffentlichung des vierten Bands

Kohl und Schwan hatten 1999 mit einem Verlag jeweils eigene, aber aufeinander abgestimmte Verträge zur Erstellung von Kohls Memoiren geschlossen. In den Jahren 2001 und 2002 traf sich Kohl an über 100 Tagen mit seinem Ghostwriter. Dieser befragte den Kanzler ausführlich über dessen Leben und zeichnete die Gespräche auf. So kamen rund 630 Stunden Tonmaterial auf insgesamt 200 Tonbändern zusammen. Kohl überwarf sich jedoch vor der Veröffentlichung des vierten Memoiren-Bandes mit Schwan. 2009 kündigte er die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf.

Kohl kann seit Sturz nur eingeschränkt sprechen

Seit Kohl 2008 schwer stürzte und deshalb nur eingeschränkt sprechen kann, gelten die Tonbänder als besonderes zeitgeschichtliches Dokument. Laut „Bild“-Zeitung heben die Anwälte Kohls auf diesen Umstand ab. Die Höhe der Entschädigung müsse sich an der historischen Dimension des Vorgangs bemessen und dem Ausmaß der versuchten Geschichtsfälschung und dem irreparablen Schaden entsprechen, heiße es in der Klageschrift. Die beantragte Geldentschädigung von mindestens fünf Millionen Euro sei keineswegs unverhältnismäßig.