Karlsruhe/Hamburg. Wenn Hamburg mit seiner Klage gegen das Gesetz Erfolg hat, knirscht es in Berlin gewaltig – und in Bayern, wo man einen Plan B fordert.

Es ist eine Hamburger Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, die weitreichende Folgen haben kann. Denn es geht nicht nur um das Betreuungsgeld, das die CSU bundesweit für alle (Mütter) durchgesetzt hat, die ihre Kinder lieber zu Hause erziehen statt in einer Kita betreuen zu lassen und dafür finanziell honoriert werden. Es geht auch um den Frieden in der Großen Koalition von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Sigmar Gabriel.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet an diesem Dienstag, ob das Betreuungsgeld überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In der mündlichen Verhandlung am 14. April hatten die Verfassungsrichter bereits Zweifel am Betreuungsgeldgesetz durchblicken lassen. Im Fokus der Entscheidung stehen vor allem zwei Fragen: Durfte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung allein und an den Bundesländern vorbei das Gesetz beschließen? Und: Ist das Betreuungsgeld mit dem in der Verfassung verankerten Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau vereinbar?

Das Betreuungsgeld wurde zum 1. August 2013 eingeführt. Es soll jene Eltern unterstützen, die ihre Kinder nicht in eine Kita geben. Derzeit erhalten mehr als 455.000 Eltern das als „Herdprämie“ verspottete Betreuungsgeld. Es beträgt pro Kind monatlich 150 Euro. Die Eltern können die staatliche Leistung vom ersten Tag des 15. Lebensmonats des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats beanspruchen.

Geklagt hatte das Land Hamburg, das die Prämie aus mehreren Gründen für verfassungswidrig hält. (Aktenzeichen 1 BvF 2/13). Der Bund ist unter anderem nur dann für ein solches Gesetz zuständig, wenn es zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ notwendig ist. Sollte das Betreuungsgeld nur aus diesem Grund kippen, könnten die Länder eine entsprechende Prämie einführen.

Zur Verkündung wollen Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) und Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) nach Karlsruhe kommen. Für das Bundesfamilienministerium kommt Staatssekretär Ralf Kleindiek. Die CSU-Landesgruppenchefin im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, will bei einem Urteil gegen das Betreuungsgeld in der Großen Koalition nach Lösungen suchen, „Eltern weiterhin Wahlfreiheit zu ermöglichen".