Was ändert sich im nächsten Jahr für die Verbraucher? Das Abendblatt klärt die wichtigsten Fragen

Berlin. Die Gesundheitsreform ist beschlossene Sache. 3,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr und vier Milliarden Euro 2012 sollen so im Gesundheitswesen eingespart werden. Was vom 1. Januar 2011 an anders wird:

Wer muss ab 1. Januar 2011 mehr zahlen?

Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zahlen mehr: Der allgemeine Beitragssatz wird von 14,9 auf 15,5 Prozent vom Bruttolohn erhöht. Davon übernehmen die Arbeitnehmer 0,3 Prozentpunkte. In der Summe zahlen alleine die Mitglieder selbst im nächsten Jahr gut drei Milliarden Euro mehr ein. Gravierender ist aber eine grundlegende Neuerung: Der allgemeine Beitragssatz wird vorerst eingefroren. Kostensteigerungen sollen allein über wachsende Zusatzbeiträge bezahlt werden.

Welchen Anteil übernehmen künftig die Arbeitgeber?

Ihr Beitrag bleibt fix bei der neuen Höhe von 7,3 Prozent vom Bruttoverdienst. Auch das bringt drei Milliarden mehr in den Gesundheitsfonds.

Was ändert sich mit der Gesundheitsreform für Patienten?

Für Patienten soll alles bleiben wie gehabt - es werden keine Leistungen gestrichen oder neue Selbstbeteiligungen eingeführt. Allerdings wird die elektronische Gesundheitskarte mit vier Jahren Verspätung forciert eingeführt.

Wie funktioniert künftig die Finanzierung?

Es bleibt im Prinzip beim Gesundheitsfonds: In ihn fließen die Beiträge sowie ein Zuschuss aus dem Bundeshaushalt. Der Bundeszuschuss soll 2011 bei 15,3 Milliarden Euro liegen, nach 15,7 Milliarden im laufenden Jahr. 2012 sind 14 Milliarden Euro vorgesehen. Aus diesem Geldtopf bekommen die rund 160 Krankenkassen feste Zuweisungen. Kommen sie mit dem Geld nicht aus, müssen sie Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern einfordern. Derzeit zahlen etwa acht Millionen Versicherte einen monatlichen Zusatzbeitrag zwischen acht und 37,50 Euro. Der Zusatzbeitrag wird künftig nicht gedeckelt, jedoch mit einem Sozialausgleich ergänzt.

Was ist der Sozialausgleich und wie funktioniert er?

Der Sozialausgleich soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge die Kassenmitglieder mit mehr als zwei Prozent ihres Einkommens belasten. Er orientiert sich am durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Kassen. Für die meisten Kassenmitglieder soll der Ausgleich automatisch über den Arbeitgeber abgewickelt werden.

Was ändert sich bei der privaten Krankenversicherung ?

Bislang mussten Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander mit ihrem Verdienst über der Grenze von knapp 50 000 Euro im Jahr liegen, um in die PKV zu wechseln. Künftig muss diese Einkommensgrenze nur einmal überschritten werden. Der Wechsel zu den Privaten wird erleichtert.