Es wird keine Abstimmung vor der Landtagswahl im März 2011 geben. Neuer Wirbel um ICE-Strecke nach Ulm im Zuge von Stuttgart 21.

Stuttgart. In Baden-Württemberg wird es voraussichtlich keine Volksabstimmung über Stuttgart 21 vor der Landtagswahl im März 2011 geben. Der baden-württembergische Landtag lehnte den Antrag der SPD-Fraktion ab, mit „einer Volksabstimmung die dringend notwendige breite Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Umgestaltung des Bahnknotens Stuttgart und zur Neubaustrecke Wendlingen/Ulm“ zurückzugewinnen. Den Antrag lehnten die Regierungsfraktionen von CDU und FDP ab. Die Abgeordneten der Grünen enthielten sich der Stimme, nachdem ihr Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden war.

Die SPD wollte die Landesregierung mit dem Antrag konkret dazu veranlassen, ein Ausstiegsgesetz nach Artikel 60 der Landesverfassung zum Stopp des Bahnprojektes in den Landtag einzubringen, um dieses dort künstlich scheitern zu lassen. Durch den Dissens zwischen Landesregierung und Landtag könnte dann ein Volksentscheid ermöglicht werden, lautet der Vorschlag.

Vier Wochen nach dem harten Polizeieinsatz bei Protesten gegen Stuttgart 21 haben vier Demonstranten Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Die vier Männer, die durch Wasserwerfer schwere Augenverletzungen erlitten hätten, wollten die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes vom 30. September feststellen lassen, teilten die Stuttgart-21-Gegner mit. Die vier Kläger seien so erheblich verletzt worden, dass zu befürchten sei, dass sie auf dem jeweils betroffenen Auge nie wieder richtig sehen können. Einem der Männer drohe sogar der dauerhafte Verlust der Sehfähigkeit auf beiden Augen.

„Wir vier müssen nun ein Leben lang mit den Folgen dieses unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Polizeieinsatzes leben“, sagt Alexander Schlager, einer der Kläger. „Die Rechtfertigungen der baden-württembergischen Landesregierung über den Einsatz sind kaum zu ertragen und klingen für uns wie Hohn, angesichts des Leids, das wir erfahren haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Gewalt angewendet haben und auch keine Gewalt seitens der Demonstranten beobachten konnten.“

Der Anwalt der Kläger, Frank-Ulrich Mann, kritisierte, die Polizei habe den Schutz des grundgesetzlich verankerten Versammlungsrechts ignoriert, das die Demonstration genossen habe. „Die Polizei hat damit den rechtswidrigen Akt der Baumfällungen im mittleren Schlossgarten mit rechtswidrigen Mitteln durchgesetzt. Das ist ein Skandal“, betonte er.

Ulms Oberbürgermeister Ivo Gönner (SPD) hält die Neubaustrecke Stuttgart-Ulm für unverzichtbar. „Bislang ging es den Gegnern von Stuttgart 21 ja hauptsächlich darum, den Umbau des Bahnhofs zu verhindern“, sagte Gönner im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. „Aber wenn ich jetzt von manchen höre, dass sie auch gegen die Neubaustrecke sind, ist das eine Provokation für die Ost-Württemberger.“

Wenn das Projekt Stuttgart 21 und die Neubaustrecke nach Ulm aufgegeben würden, werfe dies das Land erheblich zurück, betonte Gönner. „Das kann man nicht entkoppeln. Die verlockenden Sirenenklänge aus München erreichen mich jetzt schon“, sagte der 58-Jährige. „Die sagen, dass sie eine bessere Verbindung von München-Pasing zum Flughafen München planen – mit Express-Zügen in die Region. Und die würden bewusst in Ulm anfangen.“ Da gingen bei ihm „die Alarmglocken an“. Ulm liegt etwa auf der Mitte der Strecke von Stuttgart nach München.