Hamburgs Justizsenator Steffen fordert gesetzliche Regelung

Hamburg. Nach anhaltenden Protesten von Datenschützern und Politikern gibt der Internetdienst Google Street View nun nach: Die Einspruchsfrist gegen das Abbilden von Gebäuden wird verlängert. Wer nicht möchte, dass sein Haus künftig detailliert im Internet zu sehen ist, kann noch vor dem Start des Geodatendienstes bis zum 15. Oktober Einspruch erheben. Bislang war der 15. September vorgesehen. Der Einspruch ist schriftlich möglich oder über ein Formular auf der Internetseite von Google. Das Unternehmen will seinen Fotodienst noch in diesem Jahr in 20 deutschen Großstädten starten.

Vor allem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hatte darauf gedrängt, dass die Frist auf acht Wochen verlängert wird. Die Regierung zeigte sich deswegen gestern sehr zufrieden mit der Entscheidung von Google. "Ich begrüße, dass Google die Einspruchfrist verlängert hat", sagte auch Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) dem Abendblatt. "Das trägt dem Anliegen vieler Bürger Rechnung. Es ersetzt aber nicht die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung." Der Bundesrat habe einen Gesetzentwurf für Geodatendienste vorgelegt, der sich nicht allein auf Google beziehe. "Erst eine gesetzliche Regelung gibt den Datenschützern die Möglichkeit, bei Nichtbeachtung der Widersprüche mit Bußgeldverfahren vorzugehen", sagte Steffen.

In einer Mitteilung des Google-Datenschutzbeauftragten Peter Fleischer machte Google gestern noch eine Reihe weiterer Zusagen zum Datenschutz bei Street View: Die persönlichen Daten der Antragsteller sollen "sicher verwahrt" werden und nach einer Verjährungsfrist gelöscht werden. Das Unternehmen reagierte damit auf den Vorwurf, man müsse erst neue private Daten preisgeben, ehe das eigene Wohnhaus aus Street View ausgeblendet werde. Google fordert bislang für den Antrag zur Ausblendung aus Street View in der Tat Name und Adresse des Antragstellers. Auch Einzelheiten über das Haus wie etwa Farbe der Fassade werden abgefragt.