Präsident Däke hält den Steuer-Zuschlag für verfassungswidrig

Berlin. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur besseren steuerlichen Absetzbarkeit von Arbeitszimmern hofft der Bund der Steuerzahler jetzt auch auf ein Aus für den Solidaritätszuschlag. Dessen Präsident Karl Heinz Däke erklärte, er halte den "Soli" für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Er bezog sich dabei auf ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das den seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlag im November 2009 infrage gestellt hatte, da eine Ergänzungsabgabe wie der Solidaritätszuschlag nur so lange erhoben werden dürfe, wie auch ein vorübergehender Bedarf besteht.

Das Bundesverfassungsgericht soll nun auf Wunsch des Gerichts prüfen, ob der mittlerweile dauerhaft zu entrichtende und für den "Aufbau Ost" eingeführte "Soli" verfassungswidrig ist. Der Solidaritätszuschlag wurde im Jahr 1991 eingeführt und mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet. Seit 1995 wird er durchgängig erhoben. Bis 1997 betrug der Zuschlag auf die Lohn- und Einkommenssteuer 7,5 Prozent und wurde im Jahr 1998 auf 5,5 Prozent abgesenkt. 2009 betrug das Steueraufkommen durch den Soli geschätzte zwölf Milliarden Euro. Diese Einnahmen sind als Bundessteuer nicht zweckgebunden. Als Problem für den Bund könnte sich die dauerhafte Abgabe erweisen. Däke wies in der "Passauer Neuen Presse" darauf hin, dass der Solidaritätszuschlag inzwischen nur noch vorläufig erhoben werde. Er sehe "gute Chancen", dass die Karlsruher Richter den Soli kippen und für verfassungswidrig erklären werden. Darüber hinaus brenne es im Steuerrecht "auch sonst an allen Ecken und Enden". Die "Änderungswut des Gesetzgebers" sei unermesslich.

Unterdessen begrüßte die Bildungsgewerkschaft GEW den jüngsten Richterspruch in Sachen Arbeitszimmer. Dieser sei für Lehrkräfte besonders wichtig, da ihnen in den meisten Fällen in den Schulen kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung stehe, sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad. Ihre Organisation sehe sich durch das Urteil bestätigt. Der bildungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Patrick Meinhardt, sagte, Karlsruhe habe eine "Fehlentscheidung der großen Koalition jetzt höchstrichterlich korrigiert".

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am Donnerstag bekannt gegebenen Beschluss die 2007 eingeführte Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für häusliche Arbeitszimmer für verfassungswidrig erklärt. Nutznießer sind vor allem Lehrer und andere Berufstätige, die zum Teil von zu Hause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz stellt. Diese Kosten seien steuermindernd zu berücksichtigen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, entschied das Gericht.