Zwei Briefe hat Niedersachsens Ministerpräsident vorbereitet, um rechtzeitig zurückzutreten, falls er Bundespräsident wird.

Berlin/Hannover. Christian Wulff gilt als klarer Favorit bei der Wahl des Bundespräsidenten. Aber um sein mögliches neues Amt antreten zu können, muss der niedersächsische Ministerpräsident zuvor von allen bisherigen Ämtern zurücktreten. Dies spielt sich am Mittwoch in einem Hinterzimmer des Bundestages ab.

In einem der Räume, den die Bundestagsverwaltung den drei Präsidentschaftskandidaten von Union und FDP, Rot-Grün und der Linkspartei zur Verfügung stellt, werden nach der Stimmabgabe zusammen mit Wulff Vertraute und Funktionsträger auf das Ergebnis der Auszählung warten. Dazu gehören etwa der Präsident des niedersächsischen Landtages, Hermann Dinkla (CDU), und der stellvertretende Ministerpräsident, FDP-Wirtschaftsminister Jörg Bode. Bevor das Ergebnis offiziell verkündet wird, informiert die Bundestagsverwaltung die Kandidaten.

Sollte Wulff gewählt werden, verläuft sein Wechsel von einem Spitzenamt ins nächste wie folgt: Er hat zwei Briefe vorbereitet, einen an Dinkla, einen an Bode. Im ersten erklärt Wulff dem Landtagspräsidenten seinen Rücktritt und schlägt Bode als geschäftsführende Ministerpräsidenten vor. Im zweiten bittet er Bode, dieses Amt wahrzunehmen. Lange wird dies nicht sein, denn schon am Donnerstag wird in Hannover ein neuer Ministerpräsident gewählt. Dies wird mit großer Wahrscheinlichkeit der bisherige CDU-Fraktionschef David McAllister sein.

Sein Abgeordnetenmandat im Landtag in Hannover hat Wulff bereits zurückgegeben, um unnötigen Zeitdruck zu vermeiden. Denn die niedersächsische Landesverfassung sieht vor, dass ein Mandatsverzicht vom Parlament bestätigt werden muss. Eine Sondersitzung wäre am Mittwoch zwischen Auszählung in der Bundesversammlung und Wulffs erwarteter Annahme der Wahl zum Bundespräsidenten aber kaum möglich gewesen.

Die niedersächsische Staatskanzlei hält das Prozedere für einen Wechsel von Wulff in das Amt des Bundespräsidenten für unproblematisch. „Wulff hat alles getan, um die Unvereinbarkeiten mit der Verfassung auszuräumen“, sagte Staatskanzlei-Chef Lothar Hagebölling. In Artikel 55 des Grundgesetzes heißt es: „Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören. Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“