Grüne haben gegen Auslandsmission ohne Parlamentsbeschluss geklagt

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will grundsätzlich entscheiden, inwieweit die Bundesregierung bewaffnete Soldaten zur Rettung von Deutschen im Ausland einsetzen darf, ohne die Zustimmung des Parlaments einzuholen. Im Einzelfall hängt dies zunächst davon ab, ob „konkret zu erwarten ist“, dass Soldaten in Kampfhandlungen verwickelt werden könnten, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle zum Auftakt der mündlichen Verhandlung am Mittwoch. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Anlass des Verfahrens ist die sogenannte Operation Nafurah in der ostlibyschen Wüste am 26. Februar 2011. Damals evakuierte die Bundeswehr mit zwei Transall-Maschinen 132 Menschen, darunter 22 Deutsche. An Bord der Flugzeuge waren je zehn bewaffnete Soldaten. Zu Zwischenfällen kam es nicht. Grünen-Politiker klagten gegen das Vorgehen der Regierung, weil diese nicht die Zustimmung des Bundestages eingeholt hatte. Voßkuhle zufolge dürfen bewaffnete Streitkräfte im Ausland nur eingesetzt werden, wenn dem das Parlament zugestimmt hat. Die Regierung ist bei sogenannter Gefahr im Verzug aber berechtigt, Operationen ohne vorherige Einwilligung anzuordnen, muss dies aber später nachholen.

Der damalige Verteidigungs- und heutige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bestritt vor Gericht, dass bei der Operation Nafurah die „konkrete Gefahr einer bewaffneten Auseinandersetzung“ gedroht habe: Die je zehn bewaffneten Soldaten pro Flugzeug seien „zur Eigensicherung“ eingesetzt worden. Der Grünen-Abgeordnete Frithjof Schmidt warf der Bundesregierung vor, den Sachverhalt zu „schönen“: Auf Kreta habe die Bundeswehr mit bis zu 1000 Soldaten „starke Kampftruppen bereitgehalten“, um in einer Operation „Pegasus“ Deutsche notfalls mit Gewalt evakuieren zu können.