In seiner letzten Sitzung des Jahres 2014 hat der Bundesrat nochmals wichtige Gesetze beschlossen

Berlin. Handel und Besitz pornografischer Bilder von Kindern und Jugendlichen werden künftig schärfer bestraft. Zudem verjähren schwere Sexualstraftaten an Kindern nicht mehr vor dem 50. Lebensjahr des Opfers. Der Bundesrat billigte am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Beschaffung von kinderpornografischem Material wird künftig mit einer bis zu dreijährigen Gefängnisstrafe geahndet. Der Fall des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy, der im Verdacht steht, sich kinderpornografisches Material beschafft zu haben, hatte die Debatte um eine Gesetzesverschärfung forciert. Er berief sich darauf, dass dies bislang legal sei.

„Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden“, erklärte dazu Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Gleiches gelte für die Herstellung von Nacktbildern von Kindern zu kommerziellen Zwecken.

Das Gesetz soll zudem auch bei Erwachsenen die Verbreitung von Fotos unterbinden, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen oder geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Dies soll besonders den Schutz vor „Cybermobbing“ verbessern. Erfasst wird künftig auch das „Cybergrooming“, also das Anbandeln von Erwachsenen mit Kindern im Netz.

Der Gesetzentwurf war im parlamentarischen Verfahren noch erheblich verändert worden. Zunächst hatte es Bedenken gegeben, auch harmlose Bilder, die beispielsweise Eltern von nackt am Strand spielenden Kindern machen, könnten von der Strafbarkeit erfasst werden. „Sozial übliches und alltägliches Verhalten muss straffrei bleiben“, betonte Maas.

Die ursprüngliche Vorlage „sprang an manchen Punkten zu kurz und schoss an anderen Stellen über das Ziel hinaus“, sagte im Bundesrat Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). Dies habe sich zum Glück nicht durchgesetzt. Jetzt gebe es „ein klares rechtsstaatliches Konzept und ein unmissverständliches Signal für einen besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch“.

Der Bundesrat hat noch eine ganze Reihe weiterer Entscheidungen getroffen: Der Beitragssatz für die gesetzliche Rentenversicherung sinkt Anfang 2015 von 18,9 auf 18,7 Prozent vom Einkommen. Grund sind die hohen Reserven der Rentenkasse, die zum Jahresende 33,5 Milliarden Euro betragen dürften. Die DDR-Opferrenten steigen voraussichtlich zum 1. Januar um 50 auf dann höchstens 300 Euro, die Ausgleichsleistungen um 30 auf 214 Euro monatlich.

Eine zweijährige Familienpflegezeit sowie eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Künftig kann man für sechs Monate komplett aus dem Job aussteigen. Neu ist ein Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit, in der die Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduziert werden kann. Der Anspruch gilt in Firmen mit mindestens 25 Beschäftigten.

Für Steuerbetrüger wird es ab Januar deutlich teurer, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Steuerbetrug bleibt ab 2015 lediglich bis zu einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro straffrei. Bei höheren Beträgen wird nur gegen Zahlung eines kräftigen Zuschlags von einer Strafverfolgung abgesehen: Bei mehr als 25.000 Euro gilt ein Aufschlag von zehn Prozent. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, bei einer Million sogar 20 Prozent mehr.

Bund und Länder dürfen in der Wissenschaftsförderung künftig enger zusammenarbeiten. Im November hatte bereits der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit der Lockerung des sogenannten Kooperationsverbotes zugestimmt.

Studenten und Schüler bekommen im Herbst 2016 sieben Prozent mehr BAföG. Der Höchstsatz wird dann von 670 auf 735 Euro steigen. Es ist die erste Anhebung der Ausbildungsförderung seit sechs Jahren. Schon mit Beginn des kommenden Jahres übernimmt der Bund den Länderanteil an der Finanzierung. Die Bundesländer, die bislang 35 Prozent der BAföG-Kosten zahlen, sparen dadurch jährlich rund 1,2 Milliarden Euro.

Die Rechtsstellung von Asylbewerbern wird weiter verbessert. So entfällt künftig die sogenannte Residenzpflicht für asylsuchende oder geduldete Ausländer, sobald sich diese drei Monate lang in Deutschland aufhalten. Sie können sich damit freier im Bundesgebiet bewegen. Zudem erhalten Leistungsberechtigte vorrangig Geld statt Sachleistungen.

Der Bund entlastet die Kommunen 2015 bis 2017 mit einer Milliarde Euro jährlich. Dies erfolgt durch einen höheren Bundesanteil an den Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Empfänger und einen höheren Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Zudem stockt der Bund das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro auf.

Der Bundesrat billigte die von der Bundesregierung beabsichtigte bessere Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Polizei im Grenzbereich.

Zu Beginn gedachte die Länderkammer der von den Nationalsozialisten ermordeten Sinti, Roma und Jenischen.