Beratergremium begrüßt geplante Stärkung derHospiz- und Palliativmedizin

Berlin. In der Debatte um eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe plädiert der Deutsche Ethikrat dafür, jede Form der organisierten Suizidbeihilfe zu untersagen. Suizidbeihilfe und Angebote dafür müssten verboten werden, „wenn sie auf Wiederholung angelegt sind und öffentlich erfolgen“, heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme. Es müsse verhindert werden, dass Suizide den Anschein einer sozialen Normalität erhielten. Zugleich sollten aber frei verantwortliche Suizide und Beihilfe in Einzelfällen nicht unter Strafe gestellt werden.

Ein gesetzliches Verbot ausschließlich der gewerbsmäßig organisierten, also der kommerziell betriebenen Suizidbeihilfe, lehnt das Gremium ab. Es schaffe mehr Probleme, als es löst. Im Übrigen plädieren die Ethikexperten dafür, dass die Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) strafbar bleibt. Mit Blick auf die heftig diskutierte ärztliche Beihilfe zum Suizid lehnt der Ethikrat eine eigene gesetzliche Regelung für Ärzte ab, „auch weil auf diese Weise gleichsam erlaubte Normalfälle einer Suizidbeihilfe definiert würden“.

Beihilfe zum Selbstmord ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe

Gleichwohl könne es für schwer kranke Patienten wichtig sein, mit ihrem Arzt auch über Suizidpläne reden zu können. Die Mehrheit des Ethikrates empfiehlt deshalb, dass die Ärztekammern einheitlich zum Ausdruck bringen, dass „ungeachtet des Grundsatzes, dass Beihilfe zum Suizid keine ärztliche Aufgabe ist, im Widerspruch dazu stehende Gewissensentscheidungen bei Ausnahmesituationen respektiert werden“. Zudem ist die Mehrheit des Ethikrates der Auffassung, dass der Gesetzgeber im Betäubungsmittelrecht klarstellen sollte, dass eine im Ausnahmefall erfolgende Verschreibung von Betäubungsmitteln auch im Rahmen einer Beihilfe zu einem frei verantwortlichen Suizid nicht strafbar ist.

Der Ethikrat begrüßt, dass die Bundesregierung die Hospiz- und Palliativversorgung nachdrücklich stärken sowie flächendeckend etablieren wolle. Darüber hinaus sollte aber die Vorbeugung vor Suiziden grundsätzlich gestärkt werden.

Nur ein kleiner Teil der pro Jahr in Deutschland etwa 100.000 Menschen, die einen Suizidversuch unternehmen, tue das wegen einer fortschreitenden Erkrankung bei absehbar knapp begrenzter Lebenserwartung. „Für vereinsamte und psychisch kranke Menschen beispielsweise bedarf es anderer suizidpräventiver Maßnahmen und Strukturen.“ Dazu gehörten etwa eine gute psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung, der Ausbau von Beratungs- und Begleitangeboten in Lebenskrisen und die Weiterbildung der in der Pflege und Medizin tätigen Personen.

Bundestagsvizepräsident Peter Hintze sowie SPD-Fraktionsvize Carola Reimann, sagten, der Ethikrat werde dem breiten Mehrheitswillen in der Bevölkerung gerecht. „Die Bevölkerung befürwortet ja mit großer Mehrheit die ärztliche Suizidassistenz. Wir begrüßen das klare Votum des Deutschen Ethikrates, das die hohe Bedeutung der Suizidprävention betont.“