Berlin. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern wird es ab diesem Sonnabend leichter, sowohl den ausländischen als auch den deutschen Pass zu behalten. Sie müssen sich nun nicht mehr zwischen der deutschen und ihrer anderen Staatsangehörigkeit entscheiden. Bedingung für den Doppel-Pass sind acht Jahre Aufenthalt in Deutschland oder der Erwerb eines deutschen Schulabschlusses.