Berlin. Asylbewerber sollen sich in Zukunft freier in Deutschland bewegen können und einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch entsprechende Erleichterungen für Asylbewerber beschlossen. Nach den Gesetzesvorlagen wird die Residenzpflicht, die den Bewegungsradius von Asylbewerbern und Geduldeten einschränkt, abgeschafft. Sie dürfen sich künftig nach drei Monaten erlaubten Aufenthalts in Deutschland frei auch über Landesgrenzen hinweg bewegen. Der Wohnsitzzwang bleibt aber erhalten.

Zudem will die Bundesregierung die sogenannte Vorrangprüfung einschränken, nach der ein Arbeitgeber bei der Stellenbesetzung Deutsche oder EU-Bürger bevorzugen muss. Asylbewerber und Geduldete sollen künftig nach 15 Monaten Aufenthalt freien Arbeitsmarktzugang haben. Für Mangelberufe soll die Vorrangprüfung ganz entfallen. Auch das Sachleistungsprinzip, das von Flüchtlingsorganisationen als Bevormundung kritisiert wurde, wird abgeschafft. Künftig gilt, dass Flüchtlinge, die nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen, Sozialleistungen vorrangig als Geld und nicht in Gutscheinen ausgezahlt bekommen.

Das Kabinett setzte eine Protokollerklärung um, mit der die Bundesregierung am 19. September die Zustimmung des Bundesrates zum umstrittenen Asylkompromiss erreicht hatte. Damit waren Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsländer eingestuft worden, damit Asylbewerber aus diesen Ländern schneller zurückgewiesen werden können. Die Gesetzesänderungen waren ein Kompromiss mit den Ländern. Sie stimmten dafür im September im Bundesrat der Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu. Ausgehandelt wurden die Vereinbarungen auf Länderseite maßgeblich von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).