Bremen. Die rot-grüne Koalition sprach von einem Meilenstein: Bremen erlaubt als erstes Bundesland das Verstreuen von Asche Verstorbener auf privaten Grundstücken. Die Bürgerschaft beschloss am Mittwoch mit großer Mehrheit eine Änderung des Friedhofsgesetzes. Voraussetzung ist eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Verstreuungsort und eine Person für die Totenfürsorge. Letzter Wohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Abgeordnete von SPD, Grünen und der Linken argumentierten, ein Friedhofszwang entspreche nicht mehr den Vorstellungen der heutigen Gesellschaft. Die CDU stimmte gegen das neue Gesetz: „Es macht die Toten zu Verfügungsmasse.“ Auch die Kirchen übten scharfe Kritik.