Hamm. Ein Beifahrer muss nicht auf Verkehrsschilder achten und sich nach einem Wechsel ans Steuer auch nicht nach besonderen Regelungen erkundigen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Geklagt hatte ein Ehepaar, das mit seinem Kind auf dem Rücksitz eine Autofahrt unternommen hatte. Zunächst saß die Frau am Steuer, dann wechselte sie auf einem Parkplatz auf den Beifahrersitz, und ihr Mann fuhr weiter. Dabei überholte der 38-Jährige ein Auto, obwohl ein Schild kurz vor dem Parkplatz ein Überholverbot ausgewiesen hatte. Die Polizei erwischte ihn, er sollte eine Geldbuße von 86,50 Euro zahlen. Das OLG hob diese Entscheidung wieder auf. Beifahrer müssten sich nicht vor Übernahme des Steuers beim bisherigen Fahrer über Verkehrsbeschränkungen informieren (Az. 1 RBs 89/14).