Berlin/Brüssel. Nach monatelangen Verhandlungen hat die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erteilt. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch in Berlin mit. Damit kann die Novelle am 1. August in Kraft treten. Die Kommission hatte geprüft, ob die Fördermaßnahmen des EEG mit dem EU-Wettbewerbsrecht im Einklang stehen.

Gabriel zufolge sorgt die Genehmigung nun für Rechts- und Investitionssicherheit, nicht nur für die Branche der erneuerbaren Energien, sondern auch für die stromintensive Industrie. Die EEG-Novelle schaffe die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Gleichzeitig würden für Unternehmen in Deutschland Rahmenbedingungen geschaffen, die dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Stärkung der Industrie in Europa dienten.

Die EU-Kommission hatte zuvor vor allem die Rabatte für die stromintensive Industrie bei den Ökostrom-Rabatten kritisiert. Zudem stießen die Ausnahmeregelungen für den Eigenstromverbrauch auf Widerstand.

Die Novelle soll den Anstieg der EEG-Umlage bremsen. Zugleich soll das Gesetz dafür sorgen, dass bis 2035 der Anteil von Ökostrom an der Versorgung auf bis zu 60 Prozent steigt. Außerdem soll die Vermarktung erneuerbarer Energien über Ausschreibungsverfahren vorangetrieben werden.

Unterdessen will die EU-Kommission für den Klimaschutz den Energieverbrauch in der EU bis 2030 um 30 Prozent senken. Das schlug die EU-Behörde am Mittwoch in einem Strategiepapier vor. „Es ist ein ehrgeiziges und dennoch realistisches Ziel“, sagte EU-Energiekommissar Günther Oettinger. Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Industrieanlagen und Maschinen müssten stromsparender werden.