Karlsruhe. Abfuhr für die NPD: Bundespräsident Joachim Gauck darf Anhänger der rechtsradikalen Partei als „Spinner“ bezeichnen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und eine NPD-Klage abgewiesen. Gauck hatte 2013 nach ausländerfeindlichen, von der NPD mitgetragenen Protesten vor einem Berliner Asylheim gesagt, das Land brauche Bürger, die „den Spinnern“ ihre Grenzen aufzeigten. Dies, so die Karlsruher Richter, sei kein unerlaubter Eingriff in den Bundestagswahlkampf gewesen. Der Bundespräsident habe einen „weiten Spielraum“ bei Meinungsäußerungen.