Ausfallentschädigung, wenn Patienten Termin verpassen? Krankenkassen sehen den Beschluss der Mediziner-Kammer recht gelassen

Düsseldorf. Ein Beschluss der Ärzte sorgt für Unruhe: Sie fordern Ausfallentschädigungen für Termine, die von den Patienten versäumt werden. Das beschloss der Deutsche Ärztetag vor einigen Tagen – im Gegenzug für die von der schwarz-roten Koalition geplanten gesetzliche Termingarantie. In jedem Quartal würden bundesweit mehr als 6,5 Millionen Termine von Patienten nicht wahrgenommen, so die Ärztekammer. Dies verursache nicht nur volkswirtschaftliche Kosten, sondern verschärfe auch die Terminenge in Praxen.

Ärztepräsident Prof. Frank Ulrich Montgomery sagte: „Wenn die Patienten Garantien von ihren Ärzten bekommen, muss es im Gegenzug auch eine Garantie für die Einhaltung dieses Privilegs geben.“ Vorstellbar sei zum Beispiel, die Krankenkassen zur Kasse zu bitten, wenn Patienten Termine sausen ließen. Denn hilfreicher als ein Anruf des Arztes sei oft der Anruf der Krankenkasse beim Patienten.

Die Krankenkassen reagieren relativ gelassen auf den Beschluss der Ärzte. Dieser habe nicht sofort bindende Wirkung, sagte Ann Marini, Vizepressesprecherin des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), dem Abendblatt: „Das ist bisher nur ein Wunsch der Ärzte. Denn sie müssen erst einmal mit Gesetzgebern und Krankenkassen darüber reden, das Problem mit Fakten belegen und dann versuchen, ihre Vorstellungen durchzusetzen.“ Im Kontakt zwischen Arzt und Patient sollte es üblich sein, einen vereinbarten Termin abzusagen, wenn man verhindert sei.

„Verwunderlich ist nun aber, was die Ärzteschaft aus der Klage über unzuverlässige Patienten macht. Noch zu Beginn des Ärztetages verkündete Herr Montgomery, weniger über Geld reden zu wollen, mittlerweile dreht sich jedoch offenbar wieder alles um die Portemonnaies der Ärzte. Es ist mir ein Rätzel, wie sich das von den Ärzten stets betonte Freiberuflerdasein mit dem finanziellen Einklagen von Ausfallzahlungen durch die Krankenkassen vereinbaren lassen soll“, sagte Marini.

Bei John Hufert, dem Pressesprecher der Techniker Krankenkasse in Hamburg, ist der Eindruck entstanden, „dass dies die Retourkutsche zu der im Koalitionsvertrag vereinbarten Termingarantie ist und dass es sich um einen Sturm im Wasserglas handelt“.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) wies die Forderung des Ärztetages zurück: „Ein zeitnaher Facharzttermin ist kein Privileg, sondern eine gesetzliche Verpflichtung. Es kann nicht angehen, dass die Fachärzte eine solche zeitnahe Versorgung nicht immer anbieten, aber im Gegenzug eine Entschädigung zum Beispiel von den Krankenkassen fordern, wenn ein Patient einen vereinbarten Termin nicht einhalten konnte.“

Große Koalition will Facharzttermin binnen vier Wochen vorschreiben

Die von der schwarz-roten Koalition geplanten Servicestellen zur Vermittlung von Facharztterminen binnen vier Wochen lehnen die Ärzte grundsätzlich ab. Einen Gesetzentwurf dafür gibt es noch nicht.

Gegenvorschläge zum Ärztetag-Beschluss kommen von der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Es sollte der Grundsatz gelten: Gleiches Recht für alle. Das bedeutet, wenn Ärzte sich mit dieser Forderung durchsetzen, sollten sie auch dafür Verantwortung tragen, wenn sie den Patienten nicht innerhalb von vier Wochen einen Termin anbieten können. Die Kassen sollten ihnen dafür das Budget kürzen oder eine Gebühr von 50 Euro in Rechnung stellen. Übrigens sollte die Gebühr auch gezahlt werden, wenn die Patienten trotz Termin mehr als eine Stunde in der Praxis warten müssen“, sagte Eugen Brysch, Vorsitzender der Stiftung.

Auch Hamburger Ärzte sehen das Problem ausgefallener Termine: „Weil der Arztbesuch kostenlos ist, wird er von vielen Patienten nicht genügend wertgeschätzt. Deswegen lassen sie auch Termine unentschuldigt ausfallen“, sagte Dr. Henning Harder, Zweiter Vorsitzender des Hamburger Hausärzteverbandes. „Wenn es ein Patient ist, der nicht krankheitsbedingt seinen Termin versäumt, halte ich diese Ausfallentschädigung durchaus für berechtigt“, sagte Harder.

Der Beschluss des Ärztetages werde in den Praxen sicherlich etwas unterschiedlich gesehen, meinte Dr. Maja Falckenberg, Schmerztherapeutin in Hamburg. „Wenn ein Hausarzt 60 bis 80 Patienten am Tag sieht, wird ein Ausfall eine nicht so große Rolle spielen. Bei Fachärzten wie den Schmerztherapeuten wäre es schon übel, wenn ein Termin ausfällt, der eine halbe bis yeineinhalb Stunden dauern kann. Ich sehe maximal 16 Patienten am Tag. Da wären drei Ausfälle schon schlecht. Andererseits können wir nicht garantieren, dass die Patienten ihre Termine ohne Wartezeiten erhalten, wie Herr Montgomery ebenfalls gefordert hat. Da muss man einen für alle Seiten fairen Kompromiss finden“, sagte Falckenberg.