Jeder EU-Bürger mit Job hat in Deutschland Anspruch auf Kindergeld – egal, wo der Nachwuchs lebt

Berlin. Am Anfang ging es um 304 Euro. So viel Kindergeld im Monat hatte der polnische Saisonarbeiter Waldemar Hudzinski in Deutschland für seine zwei Kinder beantragt, die mit der Mutter in Polen geblieben waren, als er für drei Monate zur Arbeit hierherkam. Das war vor sechs Jahren. Heute geht es um mehr als eine halbe Milliarde Euro. Zunächst lehnte die Familienkasse Hudzinskis Antrag ab – für das Kindergeld sei Polen, nicht Deutschland zuständig. Schließlich sei Hudzinski ja nur vorübergehend in Deutschland gewesen, während seine Kinder in Polen blieben, wo es immerhin auch Kindergeld gebe. Folglich sei nicht das deutsche, sondern das polnische Sozialversicherungsrecht anwendbar.

Dagegen klagte jedoch der polnische Landwirt durch alle Instanzen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg gab ihm recht. Verkürzt gesagt hat jeder EU-Ausländer Anspruch auf Kindergeld, sofern er in Deutschland arbeitet und „unbeschränkt steuerpflichtig“ ist, egal wo die Kinder leben. Das „Hudzinski-Urteil“ aus dem Juni 2012 fand in Deutschland nur in steuerrechtlichen Fachzeitschriften Beachtung. In Polen muss es sich dagegen wie ein Lauffeuer verbreitet haben. Anders ist die Flut von Kindergeldanträgen aus Osteuropa, vor allem aus Polen, die nach dem Urteil auf die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) hereinbrach, nicht zu erklären. Nach Schätzungen des Finanzministeriums in Berlin dürfte das Urteil die deutschen Steuerzahler mittelfristig rund 600 Millionen Euro kosten.

„Wir haben die Auswirkungen des Urteils unterschätzt“, sagt Torsten Brandes, der Leiter der Familienkasse, die im Auftrag des Finanzministers das Kindergeld verwaltet. Die Kindergeldanträge von Ausländern mit Kindern im Heimatland stiegen bis Ende 2013 um 30 Prozent. „Es ist davon auszugehen, dass nach dem Abklingen dieser Antragswelle eine gegenüber dem Ausgangswert dauerhafte Steigerung der Anspruchsberechtigten eintreten wird“, heißt es in einer „Sachstandsinformation“ der Bundesagentur. Aktuell stapeln sich in den Familienkassen, die auf „über- und zwischenstaatliches Recht“ spezialisiert sind, 30.000 unbearbeitete Anträge. In vielen Fällen warten die Antragsteller seit mehr als einem Jahr auf ihr Geld. In Einzelfällen reicht der Bearbeitungsstau bis in das Jahr 2012 zurück. „Die Flut der Anträge legt die betroffenen Familienkassen teilweise lahm“, klagt Brandes.

In der Familienkasse Bautzen stieg der Arbeitsanfall um 70 Prozent. In der sächsischen Stadt unweit der polnischen Grenze werden alle Kindergeldanträge aus Polen und Tschechien bearbeitet. Eigentlich sollte das von einem Team aus 22 Leuten erledigt werden. Mittlerweile gibt es zwei Teams, weitere sind im Aufbau, außerdem bearbeiten Kollegen in Chemnitz die Anträge mit. Ein Grund für die hohe Zahl der Anträge ist, dass das Kindergeld – wie im Steuerrecht üblich – rückwirkend für vier Jahre beantragt werden kann.

Mit Sorge blickt man nach Luxemburg. Dort fällt der EuGH im Herbst erneut ein Urteil, dass große Auswirkungen auf die deutsche Arbeitsbehörde haben könnte: Dann geht es um die Frage, ob EU-Ausländer auf Arbeitssuche in Deutschland Hartz IV bekommen können. In der mündlichen Verhandlung im März hatte Deutschland den pauschalen Ausschluss verteidigt. Der zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt warnt: „Sollte der EuGH entscheiden, dass künftig auch für die Arbeitssuche Hartz IV gezahlt werden müsste, dann bekäme das Thema Sozialhilfetourismus eine ganz andere Dimension.“