Bewerber aus Südosteuropa sollen künftig schneller abgewiesen werden

Berlin. Die Bundesregierung will Asylbewerber aus drei Balkanstaaten künftig schneller abschieben können. Ein entsprechender Gesetzentwurf werde am Mittwoch im Kabinett beraten, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Berlin. „Mit dem Gesetz werden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft“, sagte de Maizière. Ursprünglich wollte der CDU-Politiker auch Albanien und Montenegro in die Liste der sicheren Herkunftsländer aufnehmen, hatte damit allerdings Protest beim Koalitionspartner SPD hervorgerufen. Die Diskussion halte an, so der Minister.

SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, die drei Staaten Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina in die Liste aufzunehmen. Asylanträge von Menschen aus diesen Balkanstaaten können dann schneller bearbeitet – und in der Regel abgelehnt – werden. De Maizière sagte, Serbien habe einen Kandidatenstatus als Mitgliedstaat für die Europäische Union. Albanien und Bosnien-Herzegowina strebten es an. „Bei diesen Staaten muss man erwarten, dass sie mit ihren eigenen Staatsbürgern gut umgehen“, sagte de Maizière.

Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Plan zur Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten und verweisen dabei auf die Diskriminierung von Roma in diesen Ländern. Der Verein Pro Asyl hält die geplante Verschärfung der Asylbedingungen für Menschen aus den Balkanstaaten für ungerechtfertigt und rechtlich zweifelhaft. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erneuerte indes seine Kritik. Die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmar-Otto, sagte, dass jeder Flüchtling das Recht auf ein individuelles Verfahren habe. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten sei vor diesem Hintergrund schon an sich problematisch. „Es ist innerhalb dieses Verfahrens sehr schwierig, erfolgreich darzulegen, dass eine Verfolgung vorliegt“, sagte sie.

Follmar-Otto ergänzte, in Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina fehle Roma häufig der Zugang zu elementaren sozialen Rechten wie Trinkwasser und Sanitärversorgung, Wohnen, Bildung, Arbeitsmarkt und Gesundheitssystem. Hinzu kämen oftmals das Problem der Staatenlosigkeit und Übergriffe auf die Minderheit. In Einzelfällen könne dies eine so existenzielle Bedrohung darstellen, „dass man auch von Verfolgung im Sinne des Flüchtlingsrechts sprechen muss“, sagte die Menschenrechtsexpertin.

Die Zahl der Asylbewerber aus den drei Ländern ist seit der Aufhebung ihrer Visumspflicht vor wenigen Jahren deutlich gestiegen. 2013 stammte fast ein Fünftel der in Deutschland gestellten Asylanträge von dort. Fast alle wurden als unbegründet abgelehnt. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten war Teil der grundlegenden Asylrechtsänderung im Jahr 1993. Bislang führt die Liste die EU-Mitgliedstaaten, Ghana und Senegal auf. Asylanträge von Menschen aus diesen Ländern werden in einem verkürzten Verfahren bearbeitet, weil sie als „offensichtlich unbegründet“ gelten.