Berlin. Wer wusste was und wann im Fall Edathy, wer sprach mit wem worüber? Der mögliche Kinderporno-Fall hat sich zur Staatsaffäre ausgewachsen. Eine Chronologie der Ereignisse:

2010: Die Behörden in Kanada nehmen einen weltweiten Internetanbieter von Kinderpornografie ins Visier.

2012: Laut Staatsanwaltschaft Hannover erfährt das Bundeskriminalamt (BKA), dass zu den Kunden des kanadischen Unternehmens rund 800 Deutsche gehören. Nach heutigem Erkenntnisstand der Staatsanwaltschaft soll Edathy zwischen 2005 und 2010 bei der Firma Fotos und Filme bestellt haben, die sich „im Grenzbereich“ zur Kinderpornografie befinden.

Oktober 2013: Die Verfahrensakte Edathy geht an die Generalstaatsanwaltschaft Celle, der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) informiert den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, dass Edathys Name im Zusammenhang mit Ermittlungen im Ausland aufgetaucht sei. Es gibt unterschiedliche Darstellungen, ob Friedrich dabei von strafrechtlich relevanten Ermittlungen und von Kinderpornografie sprach. Gabriel informiert den damaligen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und den damaligen Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann.

5. November 2013: Der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover, Jörg Fröhlich, erhält nach eigenen Angaben die Edathy-Akte. Sie wird als Verschlusssache behandelt.

Mitte November 2013: Die kanadische Polizei teilt öffentlich mit, dass sie einen weltweiten Kinderpornografie-Ring zerschlagen hat. Edathy reagiert nach eigenen Angaben auf diese Presseberichte und bittet seinen Anwalt um Beratung.

28. November 2013: Edathys Anwalt bittet die Staatsanwaltschaft in Hannover nach deren Angaben zunächst vergeblich um ein vertrauliches Gespräch.

22. Januar 2014: Laut Staatsanwaltschaft Hannover sagt Edathys Anwalt bei einem Gespräch, sein Mandant habe gerüchteweise gehört, dass gegen ihn ermittelt werde. Der Anwalt versichert demnach, das fragliche Bildmaterial sei nicht pornografisch gewesen.

28. Januar: Die Staatsanwaltschaft Hannover fasst den Beschluss, ein Ermittlungsverfahren gegen Edathy einzuleiten.

6. Februar: Die Staatsanwaltschaft unterrichtet Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) in einem Schreiben über die Verfahrenseinleitung. Der Brief geht allerdings erst am 12. Februar beim Bundestag ein.

8. Februar: Edathy teilt der Öffentlichkeit mit, dass er sein Bundestagsmandat niederlegt – „aus gesundheitlichen Gründen“.

10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Wohn- und Geschäftsräume Edathys durchsuchen.

13. Februar: SPD-Fraktionschef Oppermann informiert die Öffentlichkeit über das Gespräch zwischen Friedrich und Gabriel zum Fall Edathy im Oktober. Die Staatsanwaltschaft Berlin kündigt an, sie wolle einen möglichen Verdacht auf Geheimnisverrat prüfen – ohne in diesem Zusammenhang den Namen von Friedrich zu nennen.

14. Februar: Friedrich erklärt seinen Rücktritt als Bundeslandwirtschaftsminister. Er beharrt darauf, dass er bei seinem Gespräch mit Gabriel „politisch und rechtlich richtig gehandelt“ habe. Gabriel versichert, weder er noch Steinmeier oder Oppermann hätten Informationen über Ermittlungen gegen Edathy an diesen weitergegeben.

15. Februar: CSU-Chef Horst Seehofer wirft der SPD „Vertrauensbruch“ vor, weil Oppermann das Gespräch von Friedrich und Gabriel öffentlich gemacht hat.