Steigender Steuerzuschuss ab 2019. Hartz-IV-Zeiten werden nicht berücksichtigt

Berlin. Gut vier Wochen nach dem Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung hat das Arbeitsministerium die Rentenreform auf den Weg gebracht. Das Kabinett soll den Entwurf für das „Leistungsverbesserungsgesetz“ von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am 29. Januar billigen, damit Bundestag und Bundesrat rechtzeitig zum 1. Juli die Änderungen beschließen. Die Rentenkasse wird nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums bis zum Jahr 2020 mit Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro belastet. Die Details des Gesetzentwurfs:

Mütterrente: Mütter bekommen für Kinder, die vor 1992 geboren sind, einen Rentenpunkt mehr. Das erhöht im Westen die Rente um gut 28 Euro im Monat und im Osten um knapp 26 Euro. Mütter von später geborenen Kindern erhalten weiterhin drei Rentenpunkte. Auf ein Jahr bezogen kostet die höhere Mütterrente 6,7 Milliarden Euro, für 2014 schlagen 3,3 Milliarden Euro zu Buche. Bis 2030 sinkt nach Annahmen des Arbeitsministeriums die jährliche Summe auf 6,1 Milliarden Euro.

Abschlagsfreie Rente mit 63: Wer 45 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Die neue „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ gilt ab 63 Jahren nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Für ab 1953 Geborene steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Für ab 1964 Geborene liegt sie somit bei 65 Jahren. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden als Beitragsjahre mitgezählt, wenn Anspruch auf das reguläre Arbeitslosengeld I bestand. Hartz-IV-Empfänger bleiben außen vor. Die Kosten wachsen von 900 Millionen Euro 2014 auf 3,1 Milliarden jährlich im Jahr 2030.

Erwerbsminderungsrente: Für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen früher in Rente gehen, wird die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre angehoben. Ihre Erwerbsminderungsrente wird dann so berechnet, als ob sie bis zum Alter von 62 Jahren Beiträge entrichtet hätten. Das bringt nach Berechnungen der Rentenkasse monatlich netto 40 Euro mehr. Die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente liegt derzeit bei 600 Euro. Die Kosten steigen von 100 Millionen Euro im Jahr 2014 auf etwa 2,1 Milliarden Euro im Jahr 2030.

Geringverdienerrente: Renten von Kleinverdienern, die 40 Jahre eingezahlt haben, sollen ab 2017 auf bis zu 30 Rentenpunkte aufgestockt werden. Das wären nach heutigem Wert rund 850 Euro monatlich.

Finanzierung: Die Kosten der Änderungen summieren sich bis 2020 auf Mehrausgaben von etwa 60 Milliarden Euro. Bis zum Jahr 2030 kommen etwa 160 Milliarden Euro zusammen. Bezahlt wird dies vor allem durch den Verzicht auf die Beitragssenkung, spätere Beitragserhöhungen und die Aufzehrung der Rücklagen der Rentenversicherung von etwa 31 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss wird ab 2019 bis 2022 stufenweise um jährlich 400 Millionen Euro erhöht.