Zum Prozessauftakt weist der ehemalige Bundespräsident alle Vorwürfe zurück. Im Gerichtssaal trägt er das Bundesverdienstkreuz

Hannover. Es war der erste große Auftritt von Christian Wulff seit seinem Rücktritt im Februar vergangenen Jahres. 21 Monate hatte er geschwiegen. Öffentlich nichts gesagt zu den akribischen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover, die, so hat Wulff es empfunden, jeden Winkel seines dienstlichen und vor allem privaten Lebens ausgeleuchtet haben. Nichts gesagt zu den zahllosen Berichten über ihn, die ihn immer weiter verletzt haben müssen. Nichts gesagt zum Angebot der Ermittler, gegen Zahlung einer Geldbuße das Verfahren einzustellen. Nichts gesagt zur Erhebung der Anklage. Nichts gesagt zur Eröffnung des Gerichtsverfahrens im vergangenen August. Aber jetzt.

Es ist ein sonniger Vormittag in Hannover, das Licht bricht sich in den Gardinen des Schwurgerichtssaals. Richter Frank Rosenow hat den Prozess gegen den ehemaligen Bundespräsidenten im Landgericht Hannover eröffnet. Die Anklage ist verlesen, auch die Anwälte haben sich schon mal eingelassen und ihre Empörung über das bisherige Verfahren zu Protokoll gegeben.

Wulffs Mitangeklagter, der Filmunternehmer David Groenewold, hat seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lassen, in der er die Geschichte seiner engen Freundschaft zu Christian Wulff beschreibt. Und berichtet, dass Ermittlungen und Presseberichte „meine Existenz zerstört haben“. Er habe derzeit kein Einkommen, berichtet Groenewold.

Dann erhebt sich Christian Wulff. Blauer Anzug, Bundesverdienstkreuz, dezent gestreifte Krawatte, keine Brille, gefasst. Ja, er wolle auf die Anklage erwidern, beantwortet er die entsprechende Frage des Richters, „weil mir eine Verfahrensbeschleunigung am Herzen liegt“. Wulff beginnt seine Verteidigungsrede verhalten mit der Begründung, warum er das Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt hat, diesen Prozess zu vermeiden und einfach eine Geldstrafe zu bezahlen. Das „wäre eine Niederlage des Rechts“ gewesen. Natürlich sehne auch er sich „nach Ruhe“ und danach, dass dieser furchtbare Abschnitt seines Lebens endlich in einen neuen, schöneren mündet. Aber das alles sei eben nur nach „einer rechtlichen Klärung“ möglich. Nach einem Freispruch also.

Dafür, dass es zu diesem Freispruch kommt, tut Wulff in den folgenden Minuten alles. Er hält eine fulminante Verteidigungsrede, in der er als Erstes den eher allgemein als strafrechtlich relevanten Vorwurf bestreitet, es sei ihm in seinem Amt jemals um Äußerlichkeiten gegangen. „Es ging mir nicht um Glamour“, wenn er sich um die Filmbranche gekümmert habe. Er sei als niedersächsischer Ministerpräsident für die Richtlinien der Landesregierung zuständig gewesen, für die Vertretung des Landes in Berlin und Brüssel. Und eben für die Medienpolitik.

Das ist auf den ersten Blick nur eine Formalie, soll aber gleich zu Beginn viele Fragen beantworten. Warum er, Wulff, sich überhaupt um die Projekte seines mitangeklagten Freundes gekümmert habe. Warum er selbst um Unterstützung für dessen Film „John Rabe“ gebeten habe. Warum sich der Ministerpräsident um Filmförderung gekümmert habe. Ein wenig auch, warum er 2008 zum Oktoberfest nach München gefahren war. Es sei ihm um die Vertretung des Landes Niedersachsen, nicht den eigenen Vorteil oder gar um Vorteilsnahme im Sinne der Anklage gegangen.

„David Groenewold ist mein Freund.“ Das ist Wulffs zweite zentrale Aussage. Wenn man sich gegenseitig einlädt, geschieht das aus Freundschaft, nicht aus Gefälligkeit. Oder gar Käuflichkeit. Wulff hat sich jetzt lockergeredet. Er lächelt schon mal, auch hinüber zu den Zuschauerplätzen, und fragt: „Aber wie dokumentiert man Freundschaft?“ Wie belegt man sie?

Wulff versucht es mit einem Bericht über seine Hochzeit, bei der Groenewold gleich neben seiner Frau und seiner Tochter gesessen habe – auch eine Rede gehalten habe. Groenewold sei kurz nach der Geburt seines Sohnes am Wochenbett seiner Frau gewesen und an seiner Seite, als die Zeiten privat nicht so leicht gewesen seien. „Das ist Freundschaft“, sagt Wulff, wenn man „in den entscheidenden Momenten beieinander ist“. Kein Deal, kein Geschäft, keine Kungelei.

Freundschaft. Die bedeute eben auch, dass man mal eine Rechnung übernimmt oder verkleinert, ohne lange darüber zu reden. Wulff beschreibt ausführlich, wie es beim Oktoberfestbesuch gewesen sei mit Groenewolds Kostenübernahmen. Mit dem Besuch im Käfer-Zelt, mit dem Babysitter und dessen Bezahlung, mit einem möglichen Abendessen im Restaurant des Bayerischen Hofs. An das sich aber weder der Ex-Präsident noch Groenewold so richtig erinnern an diesem Vormittag im Landgericht.

Der Ablauf des Oktoberfestwochenendes 2008 ist zentral für diesen Prozess. Die von Groenewold zum Teil übernommenen Kosten dieser beiden Tage sind Kernpunkte der Anklage. Sie stellen den „Vorteil“ dar, den Wulff privat genossen haben soll, um sich im Gegenzug dienstlich für Groenewolds Filmprojekt „John Rabe“ einzusetzen. Wulff findet diesen Vorwurf auch mit Blick auf sein ganzes Vorleben als Politiker und Ministerpräsident einfach nur „ehrabschneidend“. Dennoch erläutert er ausführlich, wie und warum er damals dienstlich nach München gereist sei und weshalb er diesen möglichen „Vorteil“ überhaupt nicht habe erkennen können. Dass er seine Hotelrechnung bezahlt habe, ohne überhaupt zu wissen, dass Groenewold einen Teil dieser Rechnung bereits übernommen hatte. 570 Euro für zwei Tage, das sei ihm angemessen erschienen. Dass Groenewold die Rechnung zuvor auf eigene Kosten um 400 Euro reduzierte, habe er nicht ahnen können. Der Babysitter-Lohn von 110 Euro für Wulff-Sohn Linus habe er seinem Freund dagegen in bar erstattet. Es werden diese Einzelheiten sein, an denen sich auch die Zeugen in den kommenden Prozesswochen vor dem Gericht abarbeiten müssen.

Wulff beschreibt auch, warum er sich bei Siemens für den „Rabe“-Film eingesetzt habe. Nicht weil Groenewold an dessen Produktion beteiligt war, sondern weil es „schlicht im deutschen Interesse“ gewesen sei, die Erinnerung an den „guten Deutschen von Nanking“ zu bewahren. Der habe in der NS-Zeit als Siemens-Manager in China Tausende Chinesen vor dem Tod bewahrt, was ihm sein Arbeitgeber nach dem Krieg nie gedankt habe. Wulffs Botschaft lautet: kein Freundschaftsdienst für Groenewold, sondern ein Dienst am Vaterland.

Ein Vaterland, das eines Tages in Form des Staatsanwalts vor seinem Haus in Großburgwedel stand. Für Wulff, das macht er vor Gericht klar, war das eine traumatische Erfahrung. Der letzte Rückzugsraum der Familie sei „entweiht“ worden.

Es sind diese letzten Minuten seines Vortrags, in denen Christian Wulff immer wieder Clemens Eimterbäumer ins Visier nimmt, den Staatsanwalt, der die Ermittlungen geleitet hat. Und der nun belegen muss, dass seine Vorwürfe doch nicht so aus der Luft gegriffen sind, wie Wulff das an diesem Morgen nahelegt. Dass das, was übrig geblieben ist nach allen Ermittlungen, keine „Farce“ ist, wie Wulff die gegen ihn und Groenewold erhobenen Vorwürfe bezeichnet. Im Übrigen wünsche er sich jetzt nur noch eines: „Dass Recht gesprochen wird.“

Bisher sind Prozesstermine bis zum April vorgesehen, aber Richter Rosenow ließ durchblicken, dass es womöglich noch deutlich länger dauern kann bis zu einem Urteil.