Bitte des Ex-Agenten abgelehnt. „Voraussetzungen liegen nicht vor“

Berlin. Der Mann, der den US-Abhörskandal aufdeckte, wird in Deutschland kein Asyl erhalten. Die Bundesregierung lehnte am Dienstagabend ein Aufnahmegesuch des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden ab. „Die Voraussetzungen liegen nicht vor“, teilten das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium mit.

Der 30-Jährige, der sich im Transitbereich des Moskauer Flughafens aufhalten soll, hatte enthüllt, dass der US-Geheimdienst NSA weltweit den E-Mail-Verkehr und Internet-Netzwerke überwacht und Lauschangriffe auf die EU und die Bundesregierung unternahm. Die USA verlangen die Auslieferung des „Verräters“. Der Ex-Agent bat mehr als 20 Länder, darunter auch Deutschland, um Aufnahme.

Nach deutschem Recht können Flüchtlinge politisches Asyl nur auf deutschem Boden beantragen. Allerdings wäre eine Aufnahme aus humanitären Gründen möglich gewesen. Die Grünen hatten dies verlangt. In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) schrieben die Grünen-Spitzenkandidaten Katrin Göring-Eckardt und Jürgen Trittin: „Wir appellieren an Sie, Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 22 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen.“ Auch die SPD forderte „eine ordentliche Prüfung“.