Rechtsextreme sollen für mehrere Attacken in München verantwortlich sein

München. Eine Rechtsanwaltskanzlei von Angehörigen eines Opfers des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ist nach einem Zeitungsbericht Ziel eines mutmaßlich rechtsextremen Angriffs geworden. Der Eingang der Münchner Kanzlei im zweiten Stock eines Bürohauses sei am Montagmorgen großflächig mit Fäkalien beschmiert worden, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“. Bereits in den vergangenen Wochen habe es in München wiederholt Angriffe mutmaßlich rechtsextremer Täter gegeben. So sei vergangene Woche ein Wohnhaus, dessen Bewohner sich gegen Rassismus engagieren, mit Farbbeuteln beworfen worden. Zudem seien mehrere Fensterscheiben eingeschlagen worden.

Vor dem Oberlandesgericht München läuft seit Montag vergangener Woche der Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Der NSU, zu dem neben Zschäpe die verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zählten, soll für zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Banküberfälle verantwortlich sein. Zahlreiche Hinterbliebene der Opfer sind in dem Prozess als Nebenkläger vertreten. Nachdem bei den ersten vier Verhandlungstagen vor allem Anträge der Verteidigung behandelt wurden, soll beim nächsten Prozesstag am 4. Juni das Verfahren richtig losgehen.

Die Zahl der Anträge im NSU-Prozess ist aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) nicht ungewöhnlich hoch. „Das ist eigentlich völlig normal“, sagte der Kölner Strafrechtler Ulrich Sommer. Angesichts der Menge an Verteidigern und Nebenklage-Anwälten sei die Zahl der Anträge „eher unterdurchschnittlich“. „Dass man tatsächlich am zweiten Tag schon zur Anklageverlesung kommt, hätte ich ehrlich gesagt nicht erwartet.“ Befangenheitsanträge oder solche zur Öffentlichkeit des Verfahrens müssten gleich zu Beginn gestellt werden, weil das Gesetz dies vorschreibe, erläuterte der Jurist. Es sei die letzte Chance, Bedenken anzubringen – „dann muss man das als Verteidiger doch machen, oder?“

Derweil wurde bekannt, dass mehrere Verfassungsschützer aus Bund und Ländern bis zum November 2011 nichts von der Fahndung nach den 1998 untergetauchten Neonazis Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewusst haben. Das berichtete der „Focus“ unter Berufung auf vertrauliche Protokolle von mehreren nicht öffentlichen Befragungen im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags. Ein langjähriger Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Rechtsextremismus-Experte etwa verneinte demnach die Frage, ob ihm das Abtauchen des Thüringer Trios „irgendwann mal dienstlich“ bekannt geworden sei: Das Verschwinden der Rechtsextremisten aus Jena sei in seiner Abteilung kein Thema gewesen. Man habe auch nie den Auftrag bekommen, gezielt V-Leute auf die Geflüchteten anzusetzen.