Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der NPD abgewiesen, der rechtsextremen Partei vor dem Hintergrund eines drohenden Verbotsverfahrens ihre Verfassungstreue zu attestieren. Der Antrag sei unzulässig, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Gerichts. Das Gesetz sehe keinen Antrag vor, mit dem sich eine Partei ihre Verfassungstreue bestätigen lassen könne, erklärten die Richter zur Begründung. Die Richter des Zweiten Senats wiesen auch weitere Anträge der NPD gegen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung ab. Damit wollte die Partei sich bestätigen lassen, dass ihre Rechte durch die andauernden öffentlichen Diskussionen über ein Verbotsverfahren verletzt würden. Die NPD habe ihren Antrag aber nicht ausreichend begründet, hieß es nun (Az.: 2 BvE 11/12).

Inhaltlich äußerten sich die Richter nicht dazu, ob die Partei möglicherweise verfassungswidrig ist. Der Zweite Senat wird auch für das vom Bundesrat angekündigte Verbotsverfahren zuständig sein und will es dem Vernehmen nach innerhalb von zwei Jahren abschließen. Mit der Ablehnung scheiterte die NPD mit einem nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts bislang beispiellosen Antrag. Die rechtsextreme Partei hatte argumentiert, die Diskussionen über ihre mögliche Verfassungswidrigkeit wirkten sich wie ein faktisches Parteiverbot aus. Als Beispiele hatte sie genannt, dass Kommunen ihre Hallen für Parteiveranstaltungen nicht mehr zur Verfügung stellten und Banken Parteikonten kündigten. Ohne dass ein Verbotsantrag vorliege, könne sich die Partei dagegen jedoch kaum wehren. Denn sie sei damit überfordert, gegen jeden einzelnen Vorgang zu klagen.

Der Rechtsschutz sei ausreichend, widersprachen die Richter. Staatliche Stellen dürften sachlich über das Für und Wider eines Parteiverbotsverfahrens diskutieren. Parteien müssten sich der öffentlichen Diskussion stellen.

Die NPD will nun vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sei erwartbar und daher nicht verwunderlich gewesen. Die NPD sei auf dieses Szenario vorbereitet gewesen und nun optimistisch, dass der Menschenrechtsgerichtshof in der Sache entscheiden werde.