Arbeits- und Familienministerin wollen Beschäftigte aus der „Teilzeitfalle“ holen, die wegen ihrer Familie die Arbeitszeit reduziert haben.

Berlin. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will Teilzeitbeschäftigten, die wegen der Familie ihre Arbeitszeit reduziert haben, ein Rückkehrrecht auf eine volle Stelle einräumen. „Ich möchte das Teilzeitgesetz so ändern, dass es ein verlässliches Rückkehrrecht in Vollzeit gibt“, sagte sie dem Nachrichtenmagazin „Focus“. Eckpunkte des Gesetzes seien bereits fertiggestellt und mit Familienministerin Kristina Schröder (CDU) abgestimmt.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte die Pläne am Freitag auf Anfrage. Es gehe darum, vor allem Frauen – die vor ihrem Wechsel in Teilzeit Vollzeit gearbeitet haben – aus der „Teilzeitfalle“ zu holen. Derzeit stehe die Rückkehr auf eine Vollzeitstelle im Belieben des Arbeitgebers.

Von der Leyen sagte, ein Drittel der Mütter wolle gern mehr arbeiten, finde sich aber nach einer gewollten Teilzeitphase „auf dem Abstellgleis“. Nach den Vorstellungen der Ministerin sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Beginn der Teilzeit-Phase konkrete Vereinbarungen über eine – wenn gewünscht auch schrittweise - Rückkehr in Vollzeit treffen. Das schaffe „Verlässlichkeit und Planungssicherheit auf beiden Seiten“. Ob das Vorhaben noch vor der Sommerpause umgesetzt wird, ist offen.

Familienministerin Schröder sagte den Zeitungen der Essener WAZ-Gruppe: „Wir brauchen einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit“. Teilzeit müsse „eine Phase im Leben“ sein, keine Sackgasse. „Im Moment ist die Einbahnstraße rechtlich zementiert“, beklagte die Ministerin. Seit 13 Jahren gebe es einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, aber keinen einklagbaren Anspruch auf Wiederaufstockung. „Da läuft etwas schief“, sagte Schröder.

Fast jede zweite berufstätige Frau in Deutschland hat den Angaben nach eine Teilzeitstelle. Die meisten haben ihre Arbeitsstunden reduziert, um sich um die Familie zu kümmern. Doch was in vielen Fällen bloß als Lebensabschnitt geplant war, wird dem Bericht zufolge für etliche Frauen zur beruflichen Einbahnstraße, oft mit weniger Einkommen, schlechteren Karrierechancen und drohender Altersarmut. Nach Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft stecken derzeit weit über eine Millionen Frauen in der „Teilzeitfalle“.

Ein Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit hätte nach Schröders Ansicht zur Folge, dass sich künftig auch viele Männer leichter für eine Teilzeitphase entscheiden könnten. „Die meisten Männer sind nicht sehr glücklich, wenn sie ihre Kinder nur am Wochenende wach erleben“, sagte die Ministerin.

Auch SPD und Grüne wollen Arbeitnehmer in der Teilzeitphase rechtlich absichern. Ein „Rückkehrrecht zur ursprünglichen Arbeitszeit nach einer familienbedingten Teilzeitphase“, fordert SPD-Familienpolitikerin Caren Marks. Ein solcher Rechtsanspruch müsse aber eventuell befristet werden, um spätere Nachteile für die betroffenen Frauen zu vermeiden.