EU-Bürger dürfen arbeiten, wo sie wollen. Arbeitnehmerfreizügigkeit heißt das Zauberwort. "Der ganze europäische Raum ist als regionaler Arbeitsmarkt anzusehen", sagt Beate Raabe, Arbeitsmarktexpertin bei der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Bonn.

Neue EU-Bürger, Menschen aus Bulgarien und Rumänien, genießen diese volle Freizügigkeit allerdings noch nicht. Sie sind zwar EU-Bürger, dürfen aber noch nicht ohne Weiteres arbeiten. Eine Arbeitserlaubnis gibt es für sie nur, wenn sich nicht ein Deutscher oder ein anderer EU-Bürger für den Job findet (Vorrangprüfung). Für die neuen EU-Bürger bleibt der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt noch bis 2014 verwehrt. Ausnahmen gelten nur für Selbstständige und Saisonarbeiter.

Qualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Staaten können seit August vergangenen Jahres eine Blue Card als Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie ein Jahresgehalt von 44.800 Euro vorweisen.

Ausländische Studenten dürfen neben dem Studium mehr arbeiten als bisher. Nach dem Abschluss haben sie zudem nun 18 statt vorher zwölf Monate Zeit für die Arbeitsplatzsuche.

Für Asylsuchende und Geduldete ist Arbeit im ersten Jahr ihres Aufenthalts verboten. Künftig sollen Asylbewerber schon nach neun Monaten einen Job annehmen dürfen. Das EU-Parlament muss aber noch zustimmen.