01.02.13

Präimplantationsdiagnostik

PID-Verordnung zu Gentests an Embryonen beschlossen

Nach jahrelangen Debatten wird die umstrittene Präimplantationsdiagnostik in Deutschland eingeführt. Bundesrat stimmte Rechtsverordnung zu.

Foto: pa/dpa
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Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die PID zu

Berlin. Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen.

Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die PID zu. Die Länderkammer verlangte mit Mehrheit einige Änderungen. Dabei geht es etwa darum, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen.

Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab. Bahr kündigte deshalb an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.

Zentral ist, dass die ursprüngliche Forderung keine Mehrheit bei den Ländern fand, dass diese selbst über die Zusammensetzung von Ethikkommissionen befinden können. Diese Gremien entscheiden in jedem Einzelfall, ob ein Paar eine PID machen lassen darf. Hätte sich das ursprüngliche Verlangen hier durchgesetzt, hätte es sein können, dass Nichtmediziner in einigen Ländern die Entscheidungsgremien dominieren und besonders restriktiv entscheiden. In anderen hätte es dann liberale Kommissionen geben können. Vor allem Bayern hatte sich für den Passus eingesetzt.

Nun zeigte sich Bahr zufrieden. Verschiedene Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung seien nicht sinnvoll. Er unterstütze es hingegen, die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen. "Am Ende muss es hinreichend viele Zentren geben."

Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer gefühlsgeladenen Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID zugestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, kam damit allerdings zunächst nur das grundsätzliche Verbot der Methode zum Tragen. Denn für die gewünschten Ausnahmen von dem Verbot fehlte die Rechtsverordnung. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten Ärzte nach Richterrecht faktisch zur PID greifen.

Als aus dem Ressort Bahrs im Sommer 2012 der Entwurf der Verordnung bekanntwurde, lebte der Streit um die PID neu auf. Für Kritiker bringt die Methode einen Dammbruch hin zu "Designer-Babys". Vor allem die katholische Kirche, Behindertenvertreter und die damals unterlegenen Bundestagsabgeordneten sind weiter gegen die Einführung der PID.

Die Tests sollen Paare durchführen lassen können, die sich ihren Kinderwunsch nur mit Hilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen können, deren Gen-Anlagen aber eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.

Die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die als Abgeordnete damals den erfolgreichen Antrag mit eingebracht hatte, sagte der Nachrichtenagentur dpa: "Wir haben lange gewartet, aber nun ist es endlich soweit." Sie bedauere zwar, dass die Verordnung nicht unmittelbar in Kraft treten könne. "In zwölf Monaten haben auch in Deutschland Paare eine Chance auf gesunde Kinder, obwohl in ihrer Familie schwere Erbschäden auftreten", betonte sie aber.

Hintergrund: Die Präimplantationsdiagnostik (PID)

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) testen Mediziner Embryonen auf Erbkrankheiten oder Chromosomendefekte.

Dem geht eine künstliche Befruchtung außerhalb des Mutterleibs voraus. Zeigt sich dabei eine mögliche Krankheit, wird der Embryo gegebenenfalls nicht in den Mutterleib eingesetzt.

Vor allem Krankheiten, die mit überzähligen oder zu wenigen Chromosomen zusammenhängen, können durch die PID erfasst werden. Dazu gehört das Down-Syndrom.

Aufwendiger sind Untersuchungen auf einzelne veränderte Gene, mit denen sich beispielsweise Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder Bluterkrankheit feststellen lassen.

Solche genetischen Untersuchungen werden auch bei der pränatalen Diagnostik vorgenommen, also bei Untersuchungen während der Schwangerschaft.

Dafür werden etwa aus dem Fruchtwasser Zellen entnommen. Wird dabei ein genetischer Defekt am Embryo festgestellt, ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich.

Quelle: (dpa)

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