Falle das Internet durch einen Fehler des Anbieters aus, könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen.

Karlsruhe. Bei einem Ausfall des Internetanschlusses können Verbraucher grundsätzlich Schadenersatz verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil.

Die Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilten die Karlsruher Richter. Falle das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus, könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Verfüge der Kunde allerdings über ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen.

Zur Höhe des Schadenersatzes traf der III. Zivilsenat aber keine Entscheidung. Hierüber muss das Landgericht Koblenz in einer neuen Verhandlung entscheiden. Große Summen sind allerdings nicht zu erwarten. Wird etwa ein Auto beschädigt und muss in die Werkstatt, kann der Halter vom Schädiger für die Zeit des Nutzungsausfalls 40 Prozent des Mietwagenpreises verlangen. Auch beim Ausfall des Internets muss nach Ansicht der Richter entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden.

Anlass des neuen Karlsruher Urteils ist die Klage eines Privatmanns und Vereinsvorsitzenden. Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 hatte einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde zwei Monate lang das Internet, sein Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen.

Er schaffte sich ein Handy an und informierte seine Umgebung über seine neue Mobilnummer. Dann verlangte er von 1&1 neben der Übernahme seiner Mehrkosten Schadenersatz von 50 Euro pro Tag, weil er über Wochen von der Internetverbindung abgeschnitten war.

Der BGH entschied jetzt, dass der Kunde grundsätzlich Ersatz für den fehlenden Internetanschluss beanspruchen kann, nicht jedoch für Telefax und Festnetzanschluss. Denn für den Festnetzanschluss diene das Handy als Ersatz, und Telefax gehöre nicht zum täglichen Lebensbedarf.