24.01.13

BGH-Urteil

Nutzung des Internets gehört zur Lebensgrundlage

Falle das Internet durch einen Fehler des Anbieters aus, könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen.

Foto: pa/dpa/KEYSTONE
Ein Mitarbeiter der nationalen Koordinationsstelle zur Bekämpfung der...
Bei einem Ausfall des Internetanschlusses können Verbraucher grundsätzlich Schadenersatz verlangen

Karlsruhe. Bei einem Ausfall des Internetanschlusses können Verbraucher grundsätzlich Schadenersatz verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil.

Die Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilten die Karlsruher Richter. Falle das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus, könne der Kunde grundsätzlich Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Verfüge der Kunde allerdings über ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen.

Zur Höhe des Schadenersatzes traf der III. Zivilsenat aber keine Entscheidung. Hierüber muss das Landgericht Koblenz in einer neuen Verhandlung entscheiden. Große Summen sind allerdings nicht zu erwarten. Wird etwa ein Auto beschädigt und muss in die Werkstatt, kann der Halter vom Schädiger für die Zeit des Nutzungsausfalls 40 Prozent des Mietwagenpreises verlangen. Auch beim Ausfall des Internets muss nach Ansicht der Richter entsprechend ein Prozentsatz des Monatstarifs zugrunde gelegt werden.

Anlass des neuen Karlsruher Urteils ist die Klage eines Privatmanns und Vereinsvorsitzenden. Das Telekommunikationsunternehmen 1&1 hatte einen Fehler bei der Tarifumstellung gemacht. In der Folge konnte der Kunde zwei Monate lang das Internet, sein Festnetztelefon und Telefax nicht nutzen.

Er schaffte sich ein Handy an und informierte seine Umgebung über seine neue Mobilnummer. Dann verlangte er von 1&1 neben der Übernahme seiner Mehrkosten Schadenersatz von 50 Euro pro Tag, weil er über Wochen von der Internetverbindung abgeschnitten war.

Der BGH entschied jetzt, dass der Kunde grundsätzlich Ersatz für den fehlenden Internetanschluss beanspruchen kann, nicht jedoch für Telefax und Festnetzanschluss. Denn für den Festnetzanschluss diene das Handy als Ersatz, und Telefax gehöre nicht zum täglichen Lebensbedarf.

(dapd)
Die Favoriten unseres Homepage-Teams
Friseur Auszubildende
25.05.13 HAHandwerksausbildung in Hamburg
Friseurberuf beliebt - trotz mieser Bezahlung

Friseurin ist weiterhin die begehrteste Handwerksausbildung unter Hamburgs Mädchen - trotz niedriger Löhne und familienunfreundlicher Arbeitszeiten. Erst 2015 kommt ein Mindestlohn. mehr...


Dany Torres bei einer seiner zahlreichen Backflip-Varianten
12:4902-World
Fliegende Motorrad-Stars bei der "Night of the Jumps"

Tausende faszinierte Zuschauer trauten ihren Augen kaum, welch durchgedrehte Tricks die Fahrer auf ihren Maschinen zeigten. Am Ende gewann der Spanier Dany Torres vor Libor Podmol aus Tschechien. mehr...


Absperrgitter für die Berliner Fanmeile zum deutsch-deutschen Champions League-Finale stehen bereits seit Tagen bereit
Aktualisiert vor 29 MinutenIslamismus
BKA warnt vor Terror auf Fußball-Fanmeilen

Das Bundeskriminalamt soll über Hinweise auf Anschlagspläne gegen Fußball-Fans in Deutschland verfügen. Innenminister Friedrich versichert dagegen: Es gebe keine konkreten Erkenntnisse. mehr...


Immer wieder werden Containerschiffe vor der Küste Afrikas von Piraten überfallen (Symbolbild)
12:07Hamburger Reederei
Entführte Seeleute der "Hansa Marburg" wieder frei

Bereits am Donnerstag kamen alle vier Besatzungsmitglieder unverletzt frei. Sie sind am Sonnabend in Deutschland eingetroffen und werden ärztlich betreut. Ermittlungen der Bundespolizei See dauern an. mehr...

Multimedia

Alles über Ihre Straße

Top-Videos
Aktuell
Kritik an Freilassung von Bulldogge

Kritik an Freilassung von Bulldoggemehr »

Top Bildergalerien mehr
02-World

Riesen Sprünge bei der "Night of the Jumps"

Hamburg

Das Elbjazz-Festival hat begonnen

US-Staat Washington

Vierspurige Straßenbrücke eingebrochen

Hamburger Finalistin

Hamburgerin Lovelyn im GNTM-Finale

Highlights
tb_hh_mahjong100.jpg
Mahjong

Spielen Sie mit!mehr

rb_wetter_926045a.jpg
Wetter in Hamburg

Der aktuelle Wetterbericht mit Karte und Vorhersagemehr

rb_stadtplan_926042a.jpg
Stadtplan Hamburg

Mit dem Hamburger Stadtplan Adresse und Orte findenmehr