Hessens Justizminister lehnt ein neues NPD-Verbotsverfahren weiter ab. Auch Außenminister Westerwelle warnte vor einem Scheitern.

Wiesbaden. Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) steht dem neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren weiter ablehnend gegenüber. „Wir Hessen wollen die NPD politisch weiter bekämpfen, aber nicht mit einem Gang nach Karlsruhe“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident. Hahn fühlt sich in seiner Haltung durch kritische Äußerungen von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und vom ehemaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm zu dem Verbotsantrag bestätigt.

„Wir alle wissen doch, dass die NPD finanziell, organisatorisch und personell fast am Ende ist“, sagte der hessische Justizminister. Das angestrebte Verbotsverfahren berge aber die Gefahr, dass die rechtsextremistische Partei wiederbelebt werde. Eine Partei könne nur verboten werden, wenn sie das politische System ernsthaft gefährde. „Dies ist nach den letzten schlechten Wahlergebnissen und noch schlechteren Umfrageprognosen bei der NPD in Deutschland Gott sei Dank nicht der Fall“, fügte Hahn hinzu.

Außenminister Guido Westerwelle hatte bereits unter außenpolitischen Gesichtspunkten vor dem Scheitern eines neuen NPD-Verbotsverfahrens gewarnt. „Ein zweites Scheitern eines solchen Verbotsantrags vor dem Bundesverfassungsgericht würde sicher auch im Ausland manchen Erklärungsbedarf auslösen“, sagte Westerwelle (FDP) der Zeitung „Sonntag aktuell“.

Auch CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe mahnte Bundesregierung und Bundestag zur Zurückhaltung. „Es empfiehlt sich, sehr genau hinzuschauen, ob die in den Ländern zusammengetragenen Materialien ausreichen und ob die Bedingungen des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf V-Leute erfüllt sind“, sagte Gröhe der „Welt am Sonntag“. „Bundesregierung und Bundestag sollten einen Verbotsantrag dann stellen, wenn gute Erfolgschancen bestehen.“

Die Länder haben beschlossen, in Karlsruhe ein Verbot der rechtsextremen Partei zu beantragen. Bundesregierung und Bundestag haben angesichts weitreichender Bedenken noch nicht entschieden, ob sie dies mittragen. Ein erster Verbotsantrag war 2003 gescheitert, weil das Beweismaterial großteils auf Informationen von V-Leuten in der NPD-Führung selbst basierte.