Innenminister kommen Mittwoch in Warnemünde zusammen, um Empfehlung für oder gegen ein NPD-Verbotsverfahren zu beschließen.

Berlin. Die SPD macht sich für einen gemeinsamen NPD-Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl stark. „Gegen die NPD sollten wir große Entschlossenheit demonstrieren: Alle drei Verfassungsorgane sollten klagen“, forderte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Dienstag in Berlin. Die Erfolgsaussichten seien besser denn je.

„Der Antrag muss noch vor der Bundestagswahl auf den Weg gebracht werden“, betonte Oppermann. Der SPD-Politiker forderte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf, sich endlich klar zu positionieren. „Wenn er gegen den Antrag ist, dann soll er das doch wenigstens offen zugeben“, erklärte er. „Wir brauchen für ein NPD-Verbot die politische Geschlossenheit aller Demokraten und kein Zögern und Zaudern.“

Die Innenminister der Länder kommen am Mittwoch im Ostseebad Warnemünde zusammen, um eine Empfehlung für oder gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren zu beschließen. Trotz der anhaltenden Skepsis Hessens und des Saarlands gilt es als sicher, dass die Minister zu einem neuen Anlauf raten werden.

Auch Bundesinnenminister Friedrich nimmt an dem Treffen teil. Der CSU-Politiker hatte sich in der Vergangenheit immer skeptisch über ein neues Verbotsverfahren geäußert und vor den Gefahren gewarnt, falls der Anlauf wie bereits 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte. Am Donnerstag dürften die Ministerpräsidenten das neue Verbotsverfahren bei einem Treffen in Berlin beschließen, ein Bundesratsbeschluss könnte dann am 14. Dezember fallen.

Danach sind Bundesregierung und Bundestag am Zug sich zu positionieren. Den ersten Verbotsantrag hatten alle drei Verfassungsorgane als Zeichen der Geschlossenheit im Kampf gegen den Rechtsextremismus gemeinsam beim Verfassungsgericht gestellt. Das Verfahren scheiterte jedoch, weil die Partei bis in die Führungsebenen hinein massiv mit V-Leuten unterwandert war und die obersten Richter nicht ausschließen konnten, dass die staatlichen Spitzel die Partei selbst mitsteuerten. Im Vorgriff auf ein neues Verbotsverfahren hatten die Innenminister von Bund und Ländern ihre V-Leuten in den Vorständen der NPD zum April abgeschaltet.