Das Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, wenn sie für ihre Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat kein staatlich gefördertes Angebot in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter in Anspruch nehmen.
Debatte um Betreuungsgeld
Linke schlägt gemeinsame Verfassungsklage vor
Jusos unterstützen Initiative von Gregor Gysi. Bundestag hatte das Gesetz vergangene Woche mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet.
Berlin/Baden-Baden. Die Linkspartei hat SPD und Grünen eine gemeinsame Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld angeboten. Die "Berliner Zeitung" berichtete, Fraktionschef Gregor Gysi habe einen Brief an den SPD-Fraktionsvorsitzenden, Frank-Walter Steinmeier, und die Amtskollegen der Grünen, Jürgen Trittin und Renate Künast, geschrieben. Darin heißt es: "Wir könnten gemeinsam die Prozessbevollmächtigten auswählen und uns die Kosten zu je einem Drittel teilen".
Gysi sagte der Zeitung, er warne vor einem Verzicht auf die Klage im Vertrauen darauf, dass nach den Bundestagswahlen Rot-Grün das Betreuungsgeld wieder abschaffe. "Denn so unsicher wie heute Prognosen über den Wahlausgang sind, so sicher ist, dass bis dahin die Klagefristen verstrichen sind." Wer der Überzeugung sei, dass ein Gesetz gegen das Grundgesetz verstoße, der müsse auch den Weg nach Karlsruhe gehen.
Die Jungsozialisten in der SPD (Jusos) begrüßten die Initiative. Wer sich in der Sache einig sei, könne auch juristisch gemeinsam handeln, sagte der Juso-Vorsitzende Sascha Vogt am Freitag im Südwestrundfunk (SWR). Für den SPD-Nachwuchs sei entscheidend, dass das Betreuungsgeld möglichst gar nicht erst eingeführt beziehungsweise gleich nach der Bundestagswahl wieder abgeschafft werde.
Der Bundestag hatte das Gesetz zum Betreuungsgeld vergangene Woche mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet. Danach erhalten die Eltern von Ein- und Zweijährigen, die nicht in öffentlichen Kitas betreut werden, ab August 2013 zunächst 100 Euro im Monat.















