Koblenz. Amnesty spricht von einem "wichtigen Signal", die Deutsche Polizeigewerkschaft übt scharfe Kritik: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz dürfen Polizisten in Deutschland einen Menschen nicht wegen seiner Hautfarbe kontrollieren. Geklagt hatte ein dunkelhäutiger Student aus Kassel, der sich bei einer Bahnfahrt gegenüber der Bundespolizei ausweisen musste. Die Beamten hatten in dem Zug nach illegal in Deutschland lebenden Ausländern gesucht. Der junge Mann habe "aufgrund seiner Hautfarbe ins Raster gepasst", hieß es. Der Student fühlte sich dadurch diskriminiert - und erhielt in zweiter Instanz recht (Az.: 7 A 10532/12.OVG). Die Polizeigewerkschaft kritisierte: "Man sieht wieder einmal, die Gerichte machen schöngeistige Rechtspflege, aber richten sich nicht an der Praxis aus."