Es zeichnet sich ab, dass die mutmaßliche Terroristin Zschäpe in München vor Gericht kommt. Die Hälfte aller Morde wurden in Bayern verübt.

Berlin/München. Der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe wird wohl in München der Prozess gemacht. Die Verhandlung gegen Zschäpe solle spätestens Anfang Februar vor dem Oberlandesgericht in der bayerischen Hauptstadt beginnen, berichtete das Nachrichtenportal „bild.de“ am Wochenende. In Bayern seien fünf der zehn Morde, die der Zwickauer Terrorzelle angerechnet werden, verübt worden, hieß es zur Begründung. Auch in Sicherheitskreisen hieß es, München stehe als Ort für den Prozess fest.

Die Bundesanwaltschaft wollte das am Samstag nicht bestätigen. Man wolle die erste Anklage im NSU-Verfahren aber noch im Herbst fertigstellen, sagte eine Sprecherin. „bild.de“ nannte als Zieldatum den 13. November – den Jahrestag des Haftbefehls gegen Zschäpe.

Die Gruppe, die sich den Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) gegeben hatte, war im vergangenen November nach einem Banküberfall im thüringischen Eisenach aufgeflogen. Zschäpe ist die einzige Überlebende des Trios: Nachdem ihre mutmaßlichen Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sich selbst getötet hatten, stellte sie sich damals der Polizei.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt insgesamt gegen 13 Verdächtige aus dem NSU-Umfeld. Der Bundesgerichtshof hat mehrere Haftbefehle aufgehoben, so dass derzeit nur noch Zschäpe und der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben in Untersuchungshaft sitzen. Wohlleben war vor einigen Tagen aus einem Thüringer Gefängnis nach München verlegt worden.

Die Tageszeitung „Die Welt“ meldete, die Terrorzelle und deren Umfeld seien länger im Visier des Verfassungsschutzes gewesen als bisher bekannt. Die sächsischen Sicherheitsbehörden hätten eine Abhöraktion aus dem Mai 2000 gegen die Rechtsextremisten erst im November 2010 förmlich abgeschlossen, berichtete das Blatt unter Berufung auf geheime Akten des sächsischen Verfassungsschutzes. Die Aktion damals habe sich gegen das Trio gerichtet sowie gegen drei heutige Beschuldigte im Fall NSU und eine weitere Person. Noch 2010 seien Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt als gefährlich eingestuft worden.

Ein Sprecher des sächsischen Innenministeriums bezeichnete den Bericht als zugespitzt. Der Verfassungsschutz habe die drei lediglich über einen gewissen Zeitraum überwacht, aber mitnichten zehn Jahre lang im Visier gehabt. 2010 seien die Betroffenen über die Überwachungsaktion informiert geworden. Im Fall von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt sei der Versuch erfolglos gewesen. Schließlich habe damals niemand den Aufenthaltsort der drei gekannt.

Der Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), sieht trotzdem Aufklärungsbedarf. Die Frage, welche Observationsaktionen nach dem Abtauchen des späteren Terror-Trios stattgefunden haben, werde den Ausschuss noch intensiv beschäftigen, sagte der SPD-Politiker der „Welt am Sonntag“. Was er bislang an Unterlagen aus den Ländern gesichtet habe, werfe mehr Fragen auf, als dass es Antworten liefere.

In der nächsten Sitzung des Gremiums am Donnerstag wird die Rolle des Verfassungsschutzes im Fall NSU wieder eine Rolle spielen. Aussagen wird dazu der Sonderbeauftragte des Bundesinnenministeriums, Hans-Georg Engelke, der die Affäre um geschredderte Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz prüfen sollte. Dort hatte ein Mitarbeiter kurz nach dem Auffliegen der Terrorzelle im November 2011 Unterlagen mit sensiblen Informationen vernichten lassen.

Nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ fand Engelke aber keine Hinweise darauf, dass der Mann Verbindungen des Verfassungsschutzes zu der Terrorzelle vertuschen wollte. Der Mitarbeiter soll vielmehr aus Angst gehandelt haben, weil Fristen zur Löschung der Akten überschritten waren. Das Bundesinnenministerium kommentierte den Bericht auf dpa-Anfrage nicht, sondern verwies auf die Aussage von Engelke am Donnerstag.